Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist eine
verbindliche Prüfung bei der IHK, die aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil besteht. Sie gilt als anspruchsvoll und
erfordert eine eigenständige Vorbereitung mit Fachliteratur,
Lernmaterialien oder auch über spezielle Vorbereitungskurse.
Die bestandene Sachkundeprüfung ist
Voraussetzung für Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B.
Citystreifen, Einlasskontrollen, Tätigkeiten in
Flüchtlingsunterkünften oder im öffentlichen Personenverkehr).
Außerdem ist sie die Grundlage, um sich im Bewachungsgewerbe
selbstständig machen zu können und eine eigene Gewerbeerlaubnis
zu erhalten.
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine
einwöchige Schulung bei der IHK (40 Stunden). Sie vermittelt
Grundlagenwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die
wichtigsten praktischen Anforderungen an Sicherheitskräfte.
Im Gegensatz zur Sachkundeprüfung ist bei der Unterrichtung
keine Prüfung erforderlich; am Ende erhalten die Teilnehmer
eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Mit der Unterrichtung können Sicherheitsmitarbeiter bereits in vielen
Bereichen tätig werden, zum Beispiel im Objektschutz, im Revier- und
Streifendienst oder bei Empfangs- und Pfortendiensten. Für Tätigkeiten
im öffentlichen Raum oder zur Selbstständigkeit reicht sie jedoch
nicht aus.
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