Hintergrundbild §34a-Lexikon

§34a-Lexikon der Sicherheitsdienste

Kompaktwissen rund um §34a GewO & BewachV

§34a Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist eine verbindliche Prüfung bei der IHK, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Sie gilt als anspruchsvoll und erfordert eine eigenständige Vorbereitung mit Fachliteratur, Lernmaterialien oder auch über spezielle Vorbereitungskurse.

Die bestandene Sachkundeprüfung ist Voraussetzung für Tätigkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Citystreifen, Einlasskontrollen, Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften oder im öffentlichen Personenverkehr).

Außerdem ist sie die Grundlage, um sich im Bewachungsgewerbe selbstständig machen zu können und eine eigene Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

§34a Unterrichtung

Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine einwöchige Schulung bei der IHK (40 Stunden). Sie vermittelt Grundlagenwissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die wichtigsten praktischen Anforderungen an Sicherheitskräfte.

Im Gegensatz zur Sachkundeprüfung ist bei der Unterrichtung keine Prüfung erforderlich; am Ende erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme.

Mit der Unterrichtung können Sicherheitsmitarbeiter bereits in vielen Bereichen tätig werden, zum Beispiel im Objektschutz, im Revier- und Streifendienst oder bei Empfangs- und Pfortendiensten. Für Tätigkeiten im öffentlichen Raum oder zur Selbstständigkeit reicht sie jedoch nicht aus.

👉 Das nachstehende §34a-Lexikon ist die ideale Grundlage, um sich sowohl auf die Unterrichtung als auch auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten – kompakt, alphabetisch sortiert und praxisnah erklärt.