Hintergrundbild §34a-Lexikon

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Für Sicherheitsdienste ist es zentral für Dienstplanung, Schichtdienst und Einsatzdokumentation.

Kernregeln (kompakt)

Arbeitszeiten

  • Max. 8 Std./Tag (Werktag). Verlängerung auf 10 Std. möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen im Durchschnitt 8 Std. nicht überschritten werden.
  • Wöchentliche Planung orientiert sich an 6 Werktagen (Mo–Sa).
  • Bereitschaftsdienst zählt grundsätzlich als Arbeitszeit; Rufbereitschaft nur die tatsächliche Inanspruchnahme.

Pausen & Ruhezeiten

  • Spätestens nach 6 Std. Arbeit: mind. 30 Min. Pause.
  • Ab mehr als 9 Std.: insgesamt 45 Min. Pause (aufteilbar in ≥15-Min.-Blöcke).
  • Nach Dienstende: 11 Std. ununterbrochene Ruhezeit (Ausnahmen mit Ausgleich möglich).

Nacht- & Schichtarbeit

  • Nachtzeit: i. d. R. 23–6 Uhr (abweichend tariflich möglich).
  • Nachtarbeitnehmer: wer in der Nacht mind. 2 Std. arbeitet und dies regelmäßig tut – Anspruch auf Ausgleich/Ergänzungsruhe oder Zuschläge nach Tarif/Betriebsvereinbarung.
  • Schichtfolgen so planen, dass Ruhezeiten gewahrt bleiben (Wechsel Spät → Früh beachten).

Sonn- & Feiertage

  • Arbeit ist grundsätzlich verboten, es gelten aber Ausnahmen u. a. für Bewachung/Sicherheit.
  • Es sind Ersatzruhetage zu gewähren (innerhalb bestimmter Fristen).

Pflichten & Dokumentation

Praxis im Sicherheitsdienst

Typische Szenarien

  • Langzeitposten (z. B. Pförtner): Pausenplanung & Vertretung sicherstellen.
  • Revierdienst: Nachtarbeit mit ausreichender Ruhezeit vor Folgeschicht.
  • Events: Sonn-/Feiertagsarbeit mit Ersatzruhetag disponieren.

Planungstipps

Merksatz: Gesetz einhalten, Pausen sichern, Ruhezeiten respektieren – so bleibt der Dienst rechts- und gesundheitskonform.
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