Hintergrundbild §34a-Lexikon

Ausrüstung

Unter Ausrüstung versteht man alle Dienst- und Schutzmittel, die Sicherheitskräfte für einen sicheren und wirksamen Einsatz benötigen – von der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) über Kommunikation bis hin zu Schlüsseln, Ausweisen und Dokumentation. Welche Mittel mitzuführen sind, legt die Dienstanweisung bzw. objektbezogene Dienstanweisung fest.

Grundausstattung (typisch)

PSA & Kleidung

  • Wetterangepasste Dienstkleidung, Sicherheitsschuhe
  • Warnweste (z. B. bei Außenkontrollen/Verkehrsflächen)
  • Handschuhe (Witterung/Handling), ggf. Gehörschutz/Brille

Kommunikation & Licht

  • Funkgerät/Telefon (Kontakt zur Leitstelle)
  • Ersatzakku/Powerbank, Ladeoption
  • Taschenlampe inkl. Ersatzbatterien

Schlüssel & Zugänge

  • Schlüssel/Transponder, Karten, ggf. PINs
  • Übergabe nach Schlüsselmanagement
  • WKS-/Tourenmedium (falls vorhanden)

Nachweise & Dokumente

  • Dienstausweis, Objekt-/Kontaktliste
  • Schichtbericht, Meldeformular
  • Ersthelfer-/Brandschutzhelfer-Nachweise (sofern vorhanden)

Optionale Zusatzmittel (objektabhängig)

Technisch

  • Wächter Kontroll System (WKS)
  • Mobiles Datenerfassungsgerät/App
  • Werkzeug/Absperrmaterial (gemäß Auftrag)

Erste Hilfe & Notfall

Pflege, Wartung & Verantwortlichkeit

Checkliste vor Dienst

Schnellprüfung

  • Funk/Telefon: Verbindung zur Leitstelle, Akku mehr als 60 %
  • Schlüssel/Transponder vollständig? Schlüsselband/halter okay?
  • Taschenlampe: Leuchtleistung, Ersatzbatterien vorhanden

Unterlagen

  • Dienstausweis, Postenmappe/Dienstanweisung aktuell?
  • Kontaktliste & Notfallnummern griffbereit
  • Berichtsblatt/App erreichbar, Störungen bekannt?
Merksatz: Nur ausgerüstet ist auch einsatzfähig – prüfen, mitführen, dokumentieren.
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