Hintergrundbild §34a-Lexikon

Besitzdiener

Ein Besitzdiener ist eine Person, die für den Eigentümer/Besitzherrn den tatsächlichen Besitz an einer Sache ausübtohne selbst Besitzherr zu sein (vgl. BGB Begriffssystem). Im Sicherheitsdienst handeln Mitarbeitende am Objekt regelmäßig als Besitzdiener des Auftraggebers und üben dessen Hausrecht aus.

Kernmerkmale

  • Handelt weisungsgebunden im „Willen des Besitzherrn“
  • Kein eigener Besitzwille, keine Verfügungsgewalt wie der Eigentümer
  • Rechte leiten sich aus Hausrecht und Auftrag ab

Abgrenzung

  • Besitzmittler: hat eigenen Besitz, aber zugunsten eines anderen (z. B. Mieter)
  • Besitzdiener: besitzt nicht „für sich“, sondern nur im Auftrag

Befugnisse im Sicherheitsdienst (aus dem Hausrecht)

Was ist typischerweise erlaubt?

Rechtlicher Rahmen

Pflichten & Grenzen

Praxisbezug §34a

Für Bewachungsunternehmen ist die Rolle als Besitzdiener Teil der Erlaubnispflicht nach §34a GewO. Mitarbeitende werden für den Auftraggeber tätig und setzen dessen Hausrecht um – von der Empfangssituation bis zum Objektschutz.

Merksatz: Besitzdiener handeln nicht „aus eigenem Recht“, sondern im Auftrag – Hausrecht wahren, Jedermannsrechte kennen, sauber dokumentieren.
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