Hintergrundbild §34a-Lexikon

Brandschutzordnung (A/B/C)

Die Brandschutzordnung legt die Regeln für den Brandfall sowie den vorbeugenden Brandschutz in einem Objekt fest. Sie wird in der Regel nach DIN 14096 erstellt und besteht aus den Teilen A (Aushang für alle), B (für Beschäftigte) und C (für Personen mit besonderen Aufgaben, z. B. Sicherheitsdienst, Brandschutzhelfer).

Aufbau nach DIN 14096

Teil A – Aushang

  • Kurz & verständlich, grafisch unterstützt
  • Verhalten bei Brand: alarmieren – retten – löschen
  • Standorte von Fluchtwegen, Meldern, Löschern
  • Aushang an frequentierten Stellen (Eingang/Flure)

Teil B – für Beschäftigte

  • Pflichten, Meldewege, Nutzung von Feuerlöschern
  • Umgang mit Zündquellen, Heißarbeiten, Brandlasten
  • Unterweisungspflicht & regelmäßige Übungen
  • Zusammenarbeit mit Evakuierungshelfern

Teil C – für Verantwortliche

  • Organisation, Zuständigkeiten, Vertretungen
  • Alarm- & Räumungsabläufe, Sammelstellen
  • Kontrollen/Prüffristen (Löscher, BMA, Türen, Wege)
  • Kommunikation mit Leitstelle & Feuerwehr

Bezüge & Pläne

Pflichten & Zuständigkeiten

Praxis im Sicherheitsdienst

Regelbetrieb

  • Fluchtwege & Türen (Feststellanlagen) regelmäßig prüfen
  • Brandlasten/Abstellverbote im Blick behalten
  • Aushänge Teil A vollständig, lesbar, an allen Standorten?

Ereignisfall

  • Sofort alarmieren (112 & Leitstelle), Räumung einleiten
  • Personen führen, Sammelstellen ansteuern
  • Nur Entstehungsbrand bekämpfen – Eigensicherung zuerst

Checkliste (Kurzprüfung)

Aushänge & Unterweisung

  • Teil A ausgehängt? Aktuell & sichtbar?
  • Unterweisungen (Teil B) dokumentiert?
  • Rollen gemäß Teil C benannt & geschult?

Technik & Wege

  • BMA, Löscher, Türen: Prüffristen eingehalten?
  • Fluchtwege frei, Beleuchtung intakt?
  • Sammelstellen markiert und bekannt?
Merksatz: Die Brandschutzordnung ist der Fahrplan: klar aushängen, regelmäßig schulen, im Ereignisfall strikt befolgen.

Verwandte Begriffe: Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Evakuierungsplan, Rettungskette.

← Zurück zur Übersicht