Hintergrundbild §34a-Lexikon

Datenschutz (DSGVO)

Datenschutz im Sicherheitsdienst bedeutet, mit personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Ausweisdaten, Kfz-Kennzeichen, Bildaufnahmen) rechtmäßig, zweckgebunden und sparsam umzugehen. Grundlage ist die DSGVO sowie ergänzende Gesetze und Verträge. Sicherheitskräfte verarbeiten Daten nur, soweit es für den Auftrag (Hausrecht, Zutrittskontrolle, Gefahrenabwehr) erforderlich ist – und dokumentieren dies sauber.

Rechtsgrundlagen & Rollen

Typische Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO)

  • Vertrag/Anbahnung (z. B. Dienstleistungsvertrag, SLA)
  • Berechtigtes Interesse (Hausrecht, Schutz von Personen/Sachen)
  • Rechtliche Pflicht (z. B. Aufbewahrungen, behördliche Vorgaben)
  • Einwilligung – nur wenn freiwillig & widerruflich sinnvoll

Rollen im Bewachungsauftrag

  • Verantwortlicher: meist der Auftraggeber (Hausrechtsinhaber)
  • Auftragsverarbeiter: Sicherheitsunternehmen – Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) empfehlenswert
  • Benannte Ansprechpersonen & Datenschutzkoordination

Was ist erlaubt? (Beispiele)

Videoüberwachung

  • Nur bei konkretem Zweck (z. B. Diebstahlsprävention, Zutrittskontrolle)
  • Hinweisschilder mit Verantwortlichem und Kontaktdaten
  • Speicherfristen kurz halten (typ. 48–72 h, objektabhängig)

Besucher- & Lieferantendaten

  • Erhebung nur notwendiger Daten (Name, Firma, Uhrzeit, Anliegen)
  • Einsicht schutzwürdig gestalten (keine offenen Listen)
  • Geordnete Aufbewahrung & fristgerechte Löschung

Vorfallmeldungen & Berichte

  • Nur sachliche, erforderliche Fakten, keine Vorverurteilungen
  • Zugriff rollenbasiert (Objektleitung, Auftraggeber, Behörden)
  • Dokumentation & Nachweise revisionssicher führen

Übermittlungen

  • Nur an Berechtigte (Polizei, Auftraggeber, Behörden) und zweckgebunden
  • Weitergaben protokollieren
  • Keine Daten via unsichere Kanäle versenden

Grundsätze & Fristen

Betroffenenrechte (DSGVO)

Rechte

  • Auskunft & Kopie der Daten
  • Berichtigung, Löschung, Einschränkung
  • Widerspruch (insb. bei berechtigtem Interesse)

Umsetzung im Dienst

  • Anfragen nicht selbst entscheiden – an Leitung/Datenkontakt geben
  • Prüfbare Identifikation sicherstellen
  • Fristen & Dokumentation beachten

Praxis-Checkliste

Vor Ort

  • Hinweise zur Videoüberwachung sichtbar?
  • Besuchererfassung: verdeckte Listen / digitale Lösung?
  • Schlüssel- & Dokumentenschrank verschlossen?

Organisation

  • AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung) mit Auftraggeber vorhanden?
  • Definierte Speicherfristen & Löschkonzept?
  • Regelmäßige Unterweisung (DSGVO, Meldewege, Vorfälle)?
Merksatz: Nur so viele Daten wie nötig, nur so lange wie nötig – und stets sicher, nachvollziehbar und zweckgebunden.

Verwandte Begriffe: Videoüberwachung, Dokumentation, Vorfallmeldung, Leitstelle, Hausrecht.

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