Datenschutz im Sicherheitsdienst bedeutet, mit personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Ausweisdaten, Kfz-Kennzeichen, Bildaufnahmen) rechtmäßig, zweckgebunden und sparsam umzugehen. Grundlage ist die DSGVO sowie ergänzende Gesetze und Verträge. Sicherheitskräfte verarbeiten Daten nur, soweit es für den Auftrag (Hausrecht, Zutrittskontrolle, Gefahrenabwehr) erforderlich ist – und dokumentieren dies sauber.
Rechtsgrundlagen & Rollen
Typische Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO)
- Vertrag/Anbahnung (z. B. Dienstleistungsvertrag, SLA)
- Berechtigtes Interesse (Hausrecht, Schutz von Personen/Sachen)
- Rechtliche Pflicht (z. B. Aufbewahrungen, behördliche Vorgaben)
- Einwilligung – nur wenn freiwillig & widerruflich sinnvoll
Rollen im Bewachungsauftrag
- Verantwortlicher: meist der Auftraggeber (Hausrechtsinhaber)
- Auftragsverarbeiter: Sicherheitsunternehmen – Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) empfehlenswert
- Benannte Ansprechpersonen & Datenschutzkoordination
Was ist erlaubt? (Beispiele)
Videoüberwachung
- Nur bei konkretem Zweck (z. B. Diebstahlsprävention, Zutrittskontrolle)
- Hinweisschilder mit Verantwortlichem und Kontaktdaten
- Speicherfristen kurz halten (typ. 48–72 h, objektabhängig)
Besucher- & Lieferantendaten
- Erhebung nur notwendiger Daten (Name, Firma, Uhrzeit, Anliegen)
- Einsicht schutzwürdig gestalten (keine offenen Listen)
- Geordnete Aufbewahrung & fristgerechte Löschung
Vorfallmeldungen & Berichte
- Nur sachliche, erforderliche Fakten, keine Vorverurteilungen
- Zugriff rollenbasiert (Objektleitung, Auftraggeber, Behörden)
- Dokumentation & Nachweise revisionssicher führen
Übermittlungen
- Nur an Berechtigte (Polizei, Auftraggeber, Behörden) und zweckgebunden
- Weitergaben protokollieren
- Keine Daten via unsichere Kanäle versenden
Grundsätze & Fristen
- Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz
- Richtigkeit & Integrität/Vertraulichkeit (Zugriff nur bei Bedarf)
- Speicherbegrenzung: kurze, dokumentierte Fristen (Video, Besucherliste, Berichte)
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (Passwörter, Schränke, Rollenrechte)
Betroffenenrechte (DSGVO)
Rechte
- Auskunft & Kopie der Daten
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung
- Widerspruch (insb. bei berechtigtem Interesse)
Umsetzung im Dienst
- Anfragen nicht selbst entscheiden – an Leitung/Datenkontakt geben
- Prüfbare Identifikation sicherstellen
- Fristen & Dokumentation beachten
Praxis-Checkliste
Vor Ort
- Hinweise zur Videoüberwachung sichtbar?
- Besuchererfassung: verdeckte Listen / digitale Lösung?
- Schlüssel- & Dokumentenschrank verschlossen?
Organisation
- AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung) mit Auftraggeber vorhanden?
- Definierte Speicherfristen & Löschkonzept?
- Regelmäßige Unterweisung (DSGVO, Meldewege, Vorfälle)?
Verwandte Begriffe: Videoüberwachung, Dokumentation, Vorfallmeldung, Leitstelle, Hausrecht.
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