Hintergrundbild §34a-Lexikon

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Auskunft über bestimmte strafrechtliche Einträge der antragstellenden Person. Auftraggeber im Sicherheitsgewerbe verlangen es häufig als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit – zusätzlich zur Zuverlässigkeitsprüfung nach §34a GewO.

Arten des Führungszeugnisses

Privatführungszeugnis (Belegart N)

  • Wird an dich ausgestellt (für Bewerbungen/Arbeitgeber).
  • Üblicher Standard im Bewerbungsprozess.

Behördliches Führungszeugnis (Belegart O)

  • Wird direkt an eine Behörde gesendet (per Aktenzeichen).
  • Wird ggf. im Rahmen behördlicher Prüfungen genutzt.

Erweitertes Führungszeugnis

  • Erforderlich bei Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen (z. B. Kinder/Jugendliche) – wenn der Auftrag dies vorsieht.
  • Wird vom Arbeitgeber/Träger schriftlich begründet.

Gültigkeit in der Praxis

  • Gesetzlich keine feste Frist; in der Praxis meist nicht älter als 3 Monate.
  • Bei Objektwechseln/Rezertifizierungen kann eine Aktualisierung verlangt werden.

Beantragung & Ablauf

  1. Antrag stellen im Bürgeramt oder online beim Bundesamt für Justiz (mit eID).
  2. Art wählen: Belegart N/O oder „erweitert“ (mit Arbeitgeber-Bescheinigung).
  3. Ident nachweisen: Ausweis/Reisepass; ggf. Gebühr bezahlen.
  4. Übergabe: Privatzeugnis an dich; behördliches direkt an die angegebene Stelle.

Inhalte (vereinfacht)

  • Nur eintragungspflichtige Verurteilungen (nicht alle Ermittlungen).
  • Keine Eintragung“ ist möglich und üblich.

Datenschutz & Aufbewahrung

  • Kopie nur mit Einwilligung; sicher aufbewahren, nicht offen ablegen.
  • Nur so lange speichern, wie erforderlich (z. B. Bewerbungsphase).

Praxis-Tipps für Sicherheitsmitarbeiter

Merksatz: Zeitnah beantragen, richtige Belegart wählen, sparsam kopieren – Datenschutz wahren.

Verwandte Begriffe: Zuverlässigkeitsprüfung, BewachV, Datenschutz (DSGVO), Dokumentation.

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