Hintergrundbild §34a-Lexikon

Munition/Waffen (WaffG)

Waffen- und Munitionsrecht betrifft Sicherheitsdienste unmittelbar. Maßgeblich ist das Waffengesetz (WaffG) sowie die Bewachungsverordnung (BewachV). Grundsatz: Unbewaffneter Sicherheitsdienst – Bewaffnung ist die Ausnahme und erfordert strenge Erlaubnisse, Schulungen und Dokumentation.

Begriffe (vereinfacht)

  • Besitz/Erwerb: Haben/Bekommen – oft erlaubnispflichtig.
  • Führen: Zugriffsbereites Tragen außerhalb Wohnung/Betrieb – i. d. R. erlaubnispflichtig.
  • Transport: nicht zugriffsbereit, verschlossen, direkter Weg (z. B. zum Schießstand).
  • Munition: Projektile/Patronen; Aufbewahrung strikt getrennt & gesichert.

Verbotene Gegenstände

  • z. B. Totschläger, Schlagringe, Butterfly-/Fallmesser, Wurfsterne.
  • Anscheinswaffen & §42a WaffG: in der Öffentlichkeit verboten zu führen (Ausnahmen nur mit anerkanntem Zweck).
  • Einhandmesser & feststehende Messer > 12 cm: Führen i. d. R. unzulässig (§42a).

SRS/Schreckschuss & Kleiner Waffenschein

Was ist SRS?

  • Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen.
  • Führen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein.
  • Einsatz nur in Notwehr / Nothilfe – keine „Hausrecht-Ersatzmaßnahme“.

Praxis im Dienst

  • Nur, wenn vertraglich vorgesehen und dienstlich genehmigt (ADA/ODA) – sonst verboten.
  • Führung & Aufbewahrung schriftlich regeln; Ausgabe-/Rücknahmeprotokoll.
  • Regelmäßige Unterweisung, Eigensicherung & Deeskalation priorisieren.

Pfefferspray & Reizstoffe

Einordnung

  • Tierabwehrspray (OC) – meist kein WaffG-Gegenstand, wenn so gekennzeichnet.
  • Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Kennzeichen sind Waffen (SRS-Bereich).

Einsatzregeln

Bewaffnete Bewachung

Voraussetzungen (typisch)

  • Behördliche Erlaubnis (Unternehmen & Person), Zuverlässigkeitsprüfung.
  • Nachweis Waffensachkunde, Schießfertigkeit, medizinische Eignung.
  • Objekt-/Gefährdungsanalyse, Dienstanweisung, Einsatzkonzept.

Aufbewahrung & Transport

  • Waffen & Munition getrennt, verschlossen, nur befugter Zugriff.
  • Transport nicht zugriffsbereit, direkter Weg, Nachweise mitführen.
  • Ausgabe-/Rücknahme- & Munitionsbestandsbuch führen (Dokumentation).

Typische Fehler & Best Practice

Fehler

  • SRS ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt.
  • Pfefferspray-Einsatz ohne Rechtsgrund / fehlende Meldung.
  • Führen statt Transport (zugriffsbereit) – falsche Behältnisse.
  • Unklare ADA/ODA – fehlende Schulung/Unterweisung.

Best Practice

Merksatz: Bewaffnung ist die Ausnahme. Wenn überhaupt: erlaubt, unterwiesen, gesichert – und nur verhältnismäßig eingesetzt.

Verwandte Begriffe: Waffengesetz (WaffG), Pfefferspray, Deeskalation, Notwehr, Nothilfe, Festnahmerecht (§127 StPO), BewachV, Dokumentation.

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