Waffen- und Munitionsrecht betrifft Sicherheitsdienste unmittelbar. Maßgeblich ist das Waffengesetz (WaffG) sowie die Bewachungsverordnung (BewachV). Grundsatz: Unbewaffneter Sicherheitsdienst – Bewaffnung ist die Ausnahme und erfordert strenge Erlaubnisse, Schulungen und Dokumentation.
Begriffe (vereinfacht)
- Besitz/Erwerb: Haben/Bekommen – oft erlaubnispflichtig.
- Führen: Zugriffsbereites Tragen außerhalb Wohnung/Betrieb – i. d. R. erlaubnispflichtig.
- Transport: nicht zugriffsbereit, verschlossen, direkter Weg (z. B. zum Schießstand).
- Munition: Projektile/Patronen; Aufbewahrung strikt getrennt & gesichert.
Verbotene Gegenstände
- z. B. Totschläger, Schlagringe, Butterfly-/Fallmesser, Wurfsterne.
- Anscheinswaffen & §42a WaffG: in der Öffentlichkeit verboten zu führen (Ausnahmen nur mit anerkanntem Zweck).
- Einhandmesser & feststehende Messer > 12 cm: Führen i. d. R. unzulässig (§42a).
SRS/Schreckschuss & Kleiner Waffenschein
Was ist SRS?
Praxis im Dienst
- Nur, wenn vertraglich vorgesehen und dienstlich genehmigt (ADA/ODA) – sonst verboten.
- Führung & Aufbewahrung schriftlich regeln; Ausgabe-/Rücknahmeprotokoll.
- Regelmäßige Unterweisung, Eigensicherung & Deeskalation priorisieren.
Pfefferspray & Reizstoffe
Einordnung
- Tierabwehrspray (OC) – meist kein WaffG-Gegenstand, wenn so gekennzeichnet.
- Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Kennzeichen sind Waffen (SRS-Bereich).
Einsatzregeln
- Nur nach Dienstanweisung & Unterweisung.
- Gegen Menschen ausschließlich bei Notwehr/Nothilfe.
- Dokumentation im Vorfall-/Ereignisbericht.
Bewaffnete Bewachung
Voraussetzungen (typisch)
- Behördliche Erlaubnis (Unternehmen & Person), Zuverlässigkeitsprüfung.
- Nachweis Waffensachkunde, Schießfertigkeit, medizinische Eignung.
- Objekt-/Gefährdungsanalyse, Dienstanweisung, Einsatzkonzept.
Aufbewahrung & Transport
- Waffen & Munition getrennt, verschlossen, nur befugter Zugriff.
- Transport nicht zugriffsbereit, direkter Weg, Nachweise mitführen.
- Ausgabe-/Rücknahme- & Munitionsbestandsbuch führen (Dokumentation).
Typische Fehler & Best Practice
Fehler
- SRS ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt.
- Pfefferspray-Einsatz ohne Rechtsgrund / fehlende Meldung.
- Führen statt Transport (zugriffsbereit) – falsche Behältnisse.
- Unklare ADA/ODA – fehlende Schulung/Unterweisung.
Best Practice
- Deeskalation & klare Ansprache vor jedem Zwang.
- Checklisten: Ausgabe/Übernahme, Transport, Einsatz, Rückgabe.
- Regelmäßige Unterweisungen & Rechtsupdates.
- Vorfälle lückenlos im Schichtbericht + Vorfallmeldung festhalten.
Hinweis: Diese Seite bietet keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen von WaffG/AWaffV/BewachV und behördliche Auflagen.
Verwandte Begriffe: Waffengesetz (WaffG), Pfefferspray, Deeskalation, Notwehr, Nothilfe, Festnahmerecht (§127 StPO), BewachV, Dokumentation.
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