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Schlüsselgewalt

Schlüsselgewalt beschreibt im Sicherheitsdienst die Befugnis, Verantwortung und Haftung im Umgang mit Schlüsseln und Zutrittsmedien (Mechanikschlüssel, Chips, Karten, Codes). Sie wird durch Hausrecht, Vertrag sowie Objektbezogene Dienstanweisung (ODA) geregelt. Nicht zu verwechseln mit der familienrechtlichen „Schlüsselgewalt“ nach BGB (§1357, Ehegatten) – hier geht es ausschließlich um Zutrittsbefugnisse im Objekt.

Was umfasst die Schlüsselgewalt?

  • Ausgabe/Rücknahme von Schlüsseln & Medien an Berechtigte
  • Prüfung von Identität, Berechtigung & Auftrag
  • Verwahrung (Schlüsselkasten/Tresor) & Transport nach ODA
  • Dokumentation im Schlüsselbuch/System (Zeitstempel, Signatur)
  • Meldung an Leitstelle bei Abweichungen
  • Sperren/Freischalten von Transpondern/Codes nach Vorgabe

Rollen & Nachweise

  • Hausrechtsinhaber/Auftraggeber: Regeln festlegen
  • Objektleitung: Schlüsselplan, Freigaben, Inventur
  • Sicherheitsdienst: Ausgabe/Rücknahme, Kontrolle, Meldung
  • Nachweise: Schlüsselbuch, Übergabeprotokoll, Vollmacht, Inventarliste

Übergabe & Übernahme (Prozess)

  1. Zählkontrolle & Sichtprüfung (Nummern, Siegel, Zustand).
  2. Berechtigung prüfen (Ausweis, Auftrag, Freigabe durch ODA/Leitstelle).
  3. Dokumentation: Zeit, Name/ID, Zweck, Rückgabezeitpunkt, Unterschrift/Benutzer-ID.
  4. Hinweise zu Nutzungsregeln (Kein Kopieren/Fotografieren, PIN geheim halten).
  5. Rücknahme: Vollständigkeit, Zustand, ggf. Neuversiegelung; Eintrag abschließen.

Aufbewahrung & Transport

Aufbewahrung

  • Verschließbarer Schlüsselkasten/Tresor gem. ODA
  • Trennung von Schlüssel und Objekt-/Adressdaten
  • Generalschlüssel: erhöhtes Schutzniveau, ggf. Vier-Augen-Prinzip
  • Versiegelte Behältnisse / nummerierte Siegel dokumentieren

Transport

  • Unauffällige, personengebundene Mitführung (kein Sichtausweis „Master Key“)
  • Kein Zurücklassen im Fahrzeug ohne Schutzkonzept
  • Wechsel der Verantwortung stets dokumentieren

Verlust, Diebstahl, Manipulation – Vorgehen

  1. Eigensicherung und unverzügliche Meldung an die Leitstelle (5W).
  2. Sperren/Deaktivieren elektronischer Medien; Schließplan prüfen.
  3. ODA-Eskalation befolgen: Bereich sichern, ggf. Zutritt einschränken.
  4. Auftraggeber/Polizei informieren, wenn gefordert.
  5. Dokumentation als Vorfallmeldung + Eintrag im Schichtbericht.
  6. Ggf. Betriebshaftpflicht informieren (nach Weisung).

Haftung, Pflichten & Grenzen

Pflichten

  • Sorgfalt, Geheimhaltung, Nutzung nur dienstlich & zweckgebunden
  • Kein Kopieren/Fotografieren/Weitergeben ohne Freigabe
  • Unverzügliche Meldung bei Abweichungen/Defekten

Haftung & Grenzen

  • Haftungsfragen ergeben sich aus Vertrag/ODA und ggf. BGB (Schadenersatz)
  • Notzugänge nur nach ODA/ADA und dokumentiert
  • DSGVO: personenbezogene Daten (Ausweis-/Logdaten) nur minimal erfassen

Dokumentation & Kennzahlen

Dokumente

  • Schlüsselbuch / digitales Key-Management-System
  • Inventurlisten, Siegel-/Seriennummern, Vollmachten
  • Protokolle bei Verlust/Manipulation (Fotos, Logs)

KPIs

  • Inventurdifferenz (0 als Ziel)
  • Rückgabequote pünktlich / verspätet
  • Sperr-/Reaktionszeit bei Verlust
  • Auditquote (ungeplante Stichproben)

Typische Fehler & Best Practice

Fehler

  • Ausgabe ohne Identitäts- & Berechtigungsprüfung
  • „Kettenverleih“ (Weitergabe ohne erneute Dokumentation)
  • Schlüssel mit Objektadresse zusammen aufbewahren
  • Unleserliche/fehlende Beschriftung & Siegelnummern

Best Practice

  • Vier-Augen-Prinzip für Haupt-/Generalschlüssel
  • Regelmäßige Inventuren & Stichproben durch Objektleitung
  • Digitale Logs mit Zeitstempel & Benutzer-ID
  • Trennung von Key-/Schlüsselmanagement und Zutrittsfreigabe
Merksatz: Schlüsselgewalt bedeutet: prüfenausgebensicherndokumentierenmelden.

Verwandte Begriffe: Key-/Schlüsselmanagement, Zutrittskontrolle, Hausrecht, Dokumentation, Leitstelle, Vorfallmeldung, Betriebshaftpflicht.

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