Das Waffengesetz (WaffG) regelt in Deutschland den Umgang mit Waffen und Munition. Für den Sicherheitsdienst bedeutet das: Schusswaffen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen geführt werden. Meist wird mit nicht-tödlichen Einsatzmitteln gearbeitet (z. B. Pfefferspray als Tierabwehrspray).
Erlaubnispflichtige Waffen
- Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre)
- Signal- & Schreckschusswaffen (teilweise mit Kleinem Waffenschein)
- Bestimmte Hieb- & Stoßwaffen
- Munition (Lagerung, Transport, Verwendung)
Verbotene Waffen
- Vollautomatische Schusswaffen
- Butterflymesser, Fallmesser, Wurfsterne
- Getarnte Waffen (z. B. Stockdegen, Kugelschreiberpistolen)
- Elektroschocker ohne PTB-Zulassung
Voraussetzungen für den Einsatz im Sicherheitsdienst
Behördliche Genehmigung
- Waffenschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich
- Nachweis der Zuverlässigkeit (§34a GewO, Zuverlässigkeitsprüfung)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Sachkundeprüfung nach WaffG)
Pflichten im Dienst
- Waffen nur in festgelegten Bereichen & Aufträgen führen
- Sicherer Transport (verschlossen, getrennt von Munition)
- Lückenlose Dokumentation & Nachweise
- Regelmäßige Schulungen/Unterweisungen
Grenzen & Verantwortung
Rechtliche Leitplanken
Typische Fehler vermeiden
- Waffe ohne Genehmigung im Dienst
- Unzureichende Aufbewahrung außerhalb des Dienstes
- Fehlende Einweisung oder Nachweise im Bewacherregister
Verwandte Begriffe
Pfefferspray, Munition/Waffen, Notwehr, Nothilfe, Zuverlässigkeitsprüfung, Schulung/Unterweisung
← Zur Übersicht