Hintergrundbild §34a-Lexikon

Zuverlässigkeitsprüfung

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist die behördliche Überprüfung von Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder es betreiben. Sie stellt sicher, dass nur persönlich geeignete und zuverlässige Personen bewachungsrechtliche Aufgaben übernehmen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere §34a GewO und die BewachV; erfasst und verwaltet wird dies u. a. im Bewacherregister (BWR).

Wer wird geprüft?

  • Unternehmer im Bewachungsgewerbe (Inhaber, Geschäftsführung)
  • Wachpersonen (angestellte Sicherheitsmitarbeiter)
  • Leitende Personen (Objektleiter, Einsatzleiter) je nach Aufgabe

Worauf wird geprüft?

  • Vorstrafen / laufende Verfahren (Strafregisterabfragen)
  • Geordnete Vermögensverhältnisse (z. B. keine erheblichen Schulden/Insolvenz)
  • Zuverlässiges Verhalten (keine gravierenden Verstöße, z. B. Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte)
  • Identität, Alter, Aufenthaltsstatus, Eignungsnachweise

Unterlagen & Nachweise

Typische Dokumente

  • Führungszeugnis (Behördenzweck: Bewachung)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmern)
  • Identitätsnachweis (Pass/Ausweis), Meldebescheinigung
  • Nachweise zur Qualifikation: Unterrichtung oder Sachkunde

Spezielle Nachweise

Ablauf & Fristen

Prozess (Kurz)

  1. Antrag bei der zuständigen Behörde (i. d. R. Ordnungs-/Gewerbebehörde)
  2. Abfragen bei Registern, ggf. Beteiligung weiterer Stellen
  3. Bewertung & Bescheid (Zuverlässig / Unzuverlässig)
  4. Eintrag bzw. Aktualisierung im BWR

Gültigkeit & Wiederholung

  • Regelmäßige Wiederholungsprüfungen bzw. anlassbezogene Überprüfungen
  • Mitteilungspflicht bei Änderungen (Adresse, Arbeitgeber, Straftat, Insolvenz)
  • Bei Widerruf/Versagung: Beschäftigung im Bewachungsgewerbe unzulässig

Gründe für Versagung/Widerruf (Beispiele)

Typische Gründe

  • Schwere Vermögens- oder Gewaltdelikte, waffenrechtliche Verstöße
  • Wiederholte straf- oder ordnungsrechtliche Auffälligkeiten
  • Ungeordnete Vermögensverhältnisse (z. B. erhebliche Schulden ohne Perspektive)

Praxisfolgen

  • Entzug/Auflagen für Unternehmen (z. B. Einschränkung von Tätigkeiten)
  • Versetzung oder Abberufung der betroffenen Wachperson
  • Dokumentations- & QM-Maßnahmen zur Risikominimierung

Pflichten für Unternehmen

Organisation

  • Nur zugelassene und im BWR registrierte Personen einsetzen
  • Nachweise vor Dienstantritt prüfen und dokumentieren
  • Änderungen unverzüglich melden (Personalwechsel, Tätigkeitswechsel)

Personalentwicklung

  • Unterweisungen & Kommunikation stärken
  • Integritätskultur: Compliance, Vier-Augen-Prinzip, Meldesysteme
  • Bei internationalen Mitarbeitern: Sprach-/Rechtskunde fördern

Checkliste (für Wachpersonen)

  • Aktuelles Führungszeugnis beantragt/abgegeben
  • Perso/Reisepass & Meldebescheinigung vorhanden
  • Nachweis Unterrichtung oder Sachkunde beigefügt
  • Eintrag im Bewacherregister geprüft
  • Änderungen (Adresse/Arbeitgeber) der Firma gemeldet
Merksatz: Ohne Zuverlässigkeit kein Einsatz: sauber prüfen, laufend aktualisieren, alles dokumentieren.

Verwandte Begriffe

GewO §34a, Bewachungsverordnung (BewachV), Bewacherregister, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Unterrichtung (IHK), Sachkundeprüfung (IHK), Qualitätsmanagement

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