Die Alarmverfolgung (Intervention) ist die reaktive Kontrolle eines Objekts nach einer Alarmmeldung. Ziel ist es, die Lage schnell und sicher einzuschätzen, Gefahren zu minimieren und die vereinbarten Maßnahmen aus der Dienstanweisung umzusetzen. Sie erfolgt häufig im Zusammenspiel von Leitstelle, Revierdienst und Objektverantwortlichen.
Typische Anlässe
- Auslösung EMA (Einbruch/Überfall), BMA oder Störungsmeldung
- Technische Alarme (Strom/Netz, Serverraum, Temperatur)
- Hinweise Dritter (Nachbarn, Polizei, Hausmeister)
Erforderliche Qualifikation
- Unterweisung gem. BewachV, objektspezifische Einweisung
- Gültige Zuverlässigkeitsprüfung & Dienstfähigkeit
- Funktionsfähige Ausrüstung (Funk/Telefon, Licht, PSA, Schlüssel/Medien)
Ablauf in 6 Schritten
- Alarmannahme & Auftrag durch die Leitstelle (Art des Alarms, Adresse, Ansprechpartner, besondere Risiken).
- Eigensicherung & Anfahrt: unauffällig, ohne Eigengefährdung; Lageinfos laufend updaten.
- Außenkontrolle: Auffälligkeiten, Beschädigungen, Spuren, unbefugte Personen; Zugang nur wenn sicher.
- Innenkontrolle gemäß Dienstanweisung: kritische Bereiche priorisieren, Vier-Augen-Prinzip wenn möglich.
- Maßnahmen: Objekt sichern, Folgemaßnahmen auslösen (z. B. Polizei/Feuerwehr/Notdienst, Ansprechpartner informieren).
- Rückmeldung & Dokumentation: Status an Leitstelle, Schicht-/Vorkommnisbericht, ggf. Foto-/Nachweisführung.
Rechtsgrundlagen (kompakt)
- §34a GewO & BewachV (Tätigkeit & Pflichten)
- Hausrecht des Berechtigten (Zutritts-/Verweilverbote, Platzverweis)
- Jedermannsrechte: §127 Abs. 1 StPO (vorläufige Festnahme), Notwehr/Notstand
- DSGVO / Datenschutz bei Video, Fotos, Personendaten
- Objektbezogene Dienstanweisung (verbindlich)
Eigensicherung & Verhalten
- Niemals allein bei unklarer Lage in Gefahrenbereiche
- Kontakt halten zur Leitstelle, Anfahrt und Maßnahmen melden
- Konflikte deeskalieren, Abstand, Rückzugsmöglichkeiten beachten
- Kein unnötiges Risiko – Polizei hinzuziehen, wenn Gefahrlage
Dokumentation & Meldung
Jede Alarmverfolgung wird zeitnah und lückenlos dokumentiert: Zeitpunkt der Meldung, Anfahrt/Ankunft, Feststellungen (innen/außen), getroffene Maßnahmen, informierte Stellen, Übergabe, Fotos/Nachweise. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit, der Haftungsminimierung und als Grundlage für Folgemaßnahmen des Auftraggebers.