Sicherheitsmitarbeiter – Symbolbild Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – klar erklärt,
visuell auf den Punkt

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, ASA, Dokumentation und die zentralen Rechtsgrundlagen – kompakt, modern und verständlich. Ziel ist, Sie schnell zu befähigen, die richtigen Dinge rechtssicher anzugehen.

Kontakt aufnehmen

Abkürzungen auf dieser Seite

Abkürzungen sind im Arbeitsschutz unvermeidlich. Die folgenden Einträge lassen sich öffnen – so behalten Sie die Langform und Bedeutung im Blick.

ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz – Grundpflichten des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung (§ 5), Dokumentation (§ 6), Unterweisung (§ 12).
ASiG
Arbeitssicherheitsgesetz – Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt, Arbeitsschutzausschuss (ASA).
DGUV V2
DGUV Vorschrift 2 – sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung – sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln inkl. Prüfkonzepte (TRBS).
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Arbeitsräume, Verkehrswege, Klima/Beleuchtung, Fluchtwege (ASR).
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung – Umgang mit Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen (TRGS 400 ff.).
TRBS
Technische Regeln für Betriebssicherheit – konkretisieren die BetrSichV (z. B. TRBS 1111).
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe – konkretisieren die GefStoffV (z. B. TRGS 400).
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten – konkretisieren die ArbStättV (z. B. Verkehrswege, Beleuchtung, Klima).
GBU
Gefährdungsbeurteilung – systematisches Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Reduktion von Risiken.
PSA
Persönliche Schutzausrüstung – Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Unterweisung.
ASA
Arbeitsschutzausschuss – Gremium zur Beratung und Abstimmung im Arbeitsschutz (ab 20 Beschäftigten).

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Rolle & Auftrag

Die Sifa ist Beraterin des Arbeitgebers. Sie sorgt für Struktur, Systematik und Verständlichkeit – vom Konzept über Audits bis zur Wirksamkeitskontrolle. Sie trifft keine Arbeitgeberpflichten, hilft aber, sie rechtssicher zu erfüllen.

🔒 Beratung & Unterstützung

Die Sifa berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes – von Konzepten über Audits bis zur Wirksamkeitskontrolle.

🧭 Systematik & Gefährdungsbeurteilung

Aufbau eines systematischen Vorgehens zur Ermittlung, Bewertung und Reduktion von Gefährdungen.

🧾 Dokumentation & Unterweisung

Vorlagen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsplanung und Nachweise – rechtssicher und verständlich.

🤝 Zusammenarbeit (Betriebsarzt/ASA)

Verzahnung mit Betriebsarzt, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und dem ASA – klare Rollen, klare Wege.

Kontakt aufnehmen

Rechtsrahmen – was zählt wirklich?

Staatliche Gesetze/Verordnungen (z. B. ArbSchG, ASiG, ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV) und das DGUV-Regelwerk greifen ineinander: Gesetze definieren Pflichten, Technische Regeln und DGUV-Vorschriften konkretisieren die Praxis.

⚖️ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5 Gefährdungsbeurteilung, § 6 Dokumentation, § 12 Unterweisung. Kontinuierliche Verbesserung ist Pflicht.

📘 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Bestellung & Aufgaben von Sifa und Betriebsarzt, Grundsätze der Zusammenarbeit, ASA ab 20 Beschäftigten.

🧩 DGUV Vorschrift 2

Betreuungsmodelle, Einsatzzeiten, Aufgabenfelder: Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil.

🧰 BetrSichV & TRBS

Sichere Arbeitsmittel, Prüfkonzepte; TRBS 1111 konkretisiert das Vorgehen bei der GBU.

🏢 ArbStättV & ASR

Arbeitsplätze, Verkehrswege, Klima/Beleuchtung, Fluchtwege; ASR konkretisieren Anforderungen.

🧪 GefStoffV & TRGS

Substitution, Schutzstufen, Betriebsanweisungen; TRGS 400 zur GBU bei Gefahrstoffen.

Hinweis / Disclaimer: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetze, Verordnungen, DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln.

Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt

  1. Tätigkeiten & Bereiche erfassen
    Wer macht was, wo, womit? Tätigkeiten clustern (Prozess/Arbeitsmittel).
  2. Gefährdungen ermitteln
    Physisch, chemisch, biologisch, ergonomisch, psychisch, organisatorisch.
  3. Risiken bewerten
    Eintrittswahrscheinlichkeit × Schweregrad; Prioritäten bilden.
  4. Maßnahmen nach TOP-Prinzip festlegen
    Technisch → Organisatorisch → Persönlich; Verantwortliche & Fristen setzen.
  5. Unterweisen & Wirksamkeit prüfen
    Verständlich unterweisen, Erfolg kontrollieren, ggf. nachschärfen.
  6. Dokumentieren & fortschreiben
    Nachweise pflegen, Änderungen/Unfälle/Neue Tätigkeiten sofort einarbeiten.

Pflichten & Verantwortlichkeiten im Überblick

🏷️ Arbeitgeber

  • GBU veranlassen (§ 5 ArbSchG), Dokumentation (§ 6) und Unterweisungen (§ 12) sicherstellen
  • Sifa & Betriebsarzt bestellen (ASiG), ASA organisieren
  • Prüfpflichten nach BetrSichV/ASR/TRBS umsetzen

🛡️ Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

  • Beratung, Beurteilungen, Maßnahmenvorschläge, Wirksamkeitskontrolle
  • Mitwirkung bei Unterweisungs-/Betriebsanweisungs-Konzepten
  • Teilnahme am ASA, Berichtswesen

🏥 Betriebsarzt

  • Arbeitsmedizinische Beratung & Vorsorge
  • Mitwirkung an der GBU (z. B. Gefahr-/Biostoffe)
  • Teilnahme am ASA

👥 Führungskräfte & Sicherheitsbeauftragte

  • Maßnahmen im Bereich umsetzen & überwachen
  • Gefährdungen melden, Unterweisungen durchführen/unterstützen

Prüf- & Nachweisplan (Beispiele)

Welche Nachweise müssen vorliegen? Die GBU definiert Fristen und Tiefe. Technische Regeln und Herstellerangaben liefern den Rahmen – hier typische Bausteine:

🧱 Arbeitsmittel (BetrSichV/TRBS)

Prüffristen nach GBU festlegen. Nachweise: Prüfbücher/Protokolle, Mängelverfolgung.

⚡️ Elektrische Arbeitsmittel

Organisation der wiederkehrenden Prüfungen; typische Nachweise: Messprotokolle, Kennzeichnung.

🧯 Brandschutz

Feuerlöscher/Steigeinrichtungen/Brandmeldeanlage: Wartung/Prüfung protokollieren; Brandschutzordnung A/B/C aktuell halten.

🧑‍🏫 Unterweisungen & ASA

Unterweisungsnachweise (Themen/Datum/Teilnehmer) sowie ASA-Protokolle geordnet ablegen.

Hinweis: Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweils anwendbaren Technischen Regeln/Herstellerangaben.

Praxisbeispiele – typische Gefährdungen & Maßnahmen

🛎️ Empfang/Pforte

Gefährdungen: Überfälle, Konflikte, Bildschirmarbeit, Nachtschicht.

Maßnahmen: Deeskalations-Unterweisung, Alarmknopf/Leitlinie, ergonomischer Arbeitsplatz, Schichtplanung.

🚶 Revier/Objektschutz

Gefährdungen: Alleinarbeit, Wege/Leitern, Wetter/Nässe, Hundekontakt.

Maßnahmen: Alleinarbeitsschutz (Meldekette), rutschhemmende PSA, Leiternprüfung, Erste-Hilfe/Kommunikation.

🎫 Veranstaltungsschutz

Gefährdungen: Menschenmengen, Lärm, temporäre Installationen.

Maßnahmen: Crowd-Management-Konzept, Gehörschutz, Verkehrs-/Fluchtwege, Unterweisung Einlass/Abbruchkriterien.

Unterweisungen & Betriebsanweisungen

Unterweisungen sind tätigkeitsbezogen, finden während der Arbeitszeit statt und werden anlassbezogen aktualisiert. Betriebsanweisungen übersetzen die GBU in klare, gut verständliche Vorgaben je Tätigkeit/Arbeitsmittel.

🧑‍🏫 Unterweisungen

Regelmäßig und anlassbezogen, tätigkeitsgerecht und verständlich – mit Wirksamkeitskontrolle.

📄 Betriebsanweisungen

Konkrete Vorgaben für Gefahrstoffe, Maschinen, Verkehrswege, PSA – Grundlage für Unterweisungen.

🛡️ PSA-Management

Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Unterweisung; z. B. Kopf-, Gehör-, Hand-, Atem-, Fallschutz.

Organisation des Arbeitsschutzes & ASA

🏗️ Rollen & Verantwortlichkeiten

Arbeitgeber/Führungskräfte: Verantwortung & Ressourcen • Sifa: Beratung/Audit • Betriebsarzt: arbeitsmedizinische Vorsorge • Sicherheitsbeauftragte: Unterstützung vor Ort.

🧭 Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Regelmäßige Sitzungen von Arbeitgeber, Betriebsrat, Sifa, Betriebsarzt u. a.; Maßnahmenabstimmung, Wirksamkeitskontrolle, Berichtswesen (ab 20 Beschäftigten).

Häufige Missverständnisse – kurz erklärt

❌ „GBU nur einmalig“

Falsch – sie wird fortgeschrieben (Änderungen/Unfälle/neue Tätigkeiten).

❌ „Unterweisung = E-Learning genügt immer“

Nicht zwingend – je nach Gefährdung sind praktische Anteile nötig.

❌ „Prüffristen sind fix“

Fristen ergeben sich aus der GBU/Herstellerangaben/Regeln – nicht pauschal.

Checklisten & Beispiele

Diese Strukturen nutzen viele Betriebe – Sie können sie 1:1 in Ihre eigene Dokumentation übernehmen:

🧩 GBU-Struktur

Bereich/Tätigkeit, Gefährdung, Risiko, Maßnahme, Verantwortlich, Frist, Status.

📄 Betriebsanweisung (Gefahrstoff)

Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Entsorgung, Piktogramme.

📝 Unterweisungsnachweis

Thema, Datum, Inhalte, Teilnehmer, Unterschriften, Erfolgskontrolle.

Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend?

Ja. Unternehmen müssen sich sicherheitstechnisch betreuen lassen. Ausgestaltung nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG.

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Regelmäßig sowie anlassbezogen (Änderungen, Unfälle, neue Tätigkeiten). In vielen Betrieben mindestens jährlich – abhängig von Gefährdungen.

Was gehört in die GBU-Dokumentation?

Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen mit Zuständigkeiten & Fristen, Wirksamkeitskontrollen, Datum/Version.

Welche Regeln gelten für Arbeitsmittel-Prüfungen?

Pflichten nach BetrSichV; Details konkretisieren TRBS (z. B. TRBS 1111 i. V. m. weiteren TRBS).

Wozu Betriebsanweisungen?

Sie konkretisieren Schutzmaßnahmen je Tätigkeit/Arbeitsmittel (z. B. Gefahrstoffe) und bilden die Basis für Unterweisungen.