Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, ASA, Dokumentation und die zentralen Rechtsgrundlagen – kompakt, modern und verständlich. Ziel ist, Sie schnell zu befähigen, die richtigen Dinge rechtssicher anzugehen.
Kontakt aufnehmenAbkürzungen sind im Arbeitsschutz unvermeidlich. Die folgenden Einträge lassen sich öffnen – so behalten Sie die Langform und Bedeutung im Blick.
Die Sifa ist Beraterin des Arbeitgebers. Sie sorgt für Struktur, Systematik und Verständlichkeit – vom Konzept über Audits bis zur Wirksamkeitskontrolle. Sie trifft keine Arbeitgeberpflichten, hilft aber, sie rechtssicher zu erfüllen.
Die Sifa berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes – von Konzepten über Audits bis zur Wirksamkeitskontrolle.
Aufbau eines systematischen Vorgehens zur Ermittlung, Bewertung und Reduktion von Gefährdungen.
Vorlagen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsplanung und Nachweise – rechtssicher und verständlich.
Verzahnung mit Betriebsarzt, Führungskräften, Sicherheitsbeauftragten und dem ASA – klare Rollen, klare Wege.
Staatliche Gesetze/Verordnungen (z. B. ArbSchG, ASiG, ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV) und das DGUV-Regelwerk greifen ineinander: Gesetze definieren Pflichten, Technische Regeln und DGUV-Vorschriften konkretisieren die Praxis.
§ 5 Gefährdungsbeurteilung, § 6 Dokumentation, § 12 Unterweisung. Kontinuierliche Verbesserung ist Pflicht.
Bestellung & Aufgaben von Sifa und Betriebsarzt, Grundsätze der Zusammenarbeit, ASA ab 20 Beschäftigten.
Betreuungsmodelle, Einsatzzeiten, Aufgabenfelder: Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil.
Sichere Arbeitsmittel, Prüfkonzepte; TRBS 1111 konkretisiert das Vorgehen bei der GBU.
Arbeitsplätze, Verkehrswege, Klima/Beleuchtung, Fluchtwege; ASR konkretisieren Anforderungen.
Substitution, Schutzstufen, Betriebsanweisungen; TRGS 400 zur GBU bei Gefahrstoffen.
Welche Nachweise müssen vorliegen? Die GBU definiert Fristen und Tiefe. Technische Regeln und Herstellerangaben liefern den Rahmen – hier typische Bausteine:
Prüffristen nach GBU festlegen. Nachweise: Prüfbücher/Protokolle, Mängelverfolgung.
Organisation der wiederkehrenden Prüfungen; typische Nachweise: Messprotokolle, Kennzeichnung.
Feuerlöscher/Steigeinrichtungen/Brandmeldeanlage: Wartung/Prüfung protokollieren; Brandschutzordnung A/B/C aktuell halten.
Unterweisungsnachweise (Themen/Datum/Teilnehmer) sowie ASA-Protokolle geordnet ablegen.
Gefährdungen: Überfälle, Konflikte, Bildschirmarbeit, Nachtschicht.
Maßnahmen: Deeskalations-Unterweisung, Alarmknopf/Leitlinie, ergonomischer Arbeitsplatz, Schichtplanung.
Gefährdungen: Alleinarbeit, Wege/Leitern, Wetter/Nässe, Hundekontakt.
Maßnahmen: Alleinarbeitsschutz (Meldekette), rutschhemmende PSA, Leiternprüfung, Erste-Hilfe/Kommunikation.
Gefährdungen: Menschenmengen, Lärm, temporäre Installationen.
Maßnahmen: Crowd-Management-Konzept, Gehörschutz, Verkehrs-/Fluchtwege, Unterweisung Einlass/Abbruchkriterien.
Unterweisungen sind tätigkeitsbezogen, finden während der Arbeitszeit statt und werden anlassbezogen aktualisiert. Betriebsanweisungen übersetzen die GBU in klare, gut verständliche Vorgaben je Tätigkeit/Arbeitsmittel.
Regelmäßig und anlassbezogen, tätigkeitsgerecht und verständlich – mit Wirksamkeitskontrolle.
Konkrete Vorgaben für Gefahrstoffe, Maschinen, Verkehrswege, PSA – Grundlage für Unterweisungen.
Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Unterweisung; z. B. Kopf-, Gehör-, Hand-, Atem-, Fallschutz.
Arbeitgeber/Führungskräfte: Verantwortung & Ressourcen • Sifa: Beratung/Audit • Betriebsarzt: arbeitsmedizinische Vorsorge • Sicherheitsbeauftragte: Unterstützung vor Ort.
Regelmäßige Sitzungen von Arbeitgeber, Betriebsrat, Sifa, Betriebsarzt u. a.; Maßnahmenabstimmung, Wirksamkeitskontrolle, Berichtswesen (ab 20 Beschäftigten).
Falsch – sie wird fortgeschrieben (Änderungen/Unfälle/neue Tätigkeiten).
Nicht zwingend – je nach Gefährdung sind praktische Anteile nötig.
Fristen ergeben sich aus der GBU/Herstellerangaben/Regeln – nicht pauschal.
Diese Strukturen nutzen viele Betriebe – Sie können sie 1:1 in Ihre eigene Dokumentation übernehmen:
Bereich/Tätigkeit, Gefährdung, Risiko, Maßnahme, Verantwortlich, Frist, Status.
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Entsorgung, Piktogramme.
Thema, Datum, Inhalte, Teilnehmer, Unterschriften, Erfolgskontrolle.
Ja. Unternehmen müssen sich sicherheitstechnisch betreuen lassen. Ausgestaltung nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG.
Regelmäßig sowie anlassbezogen (Änderungen, Unfälle, neue Tätigkeiten). In vielen Betrieben mindestens jährlich – abhängig von Gefährdungen.
Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen mit Zuständigkeiten & Fristen, Wirksamkeitskontrollen, Datum/Version.
Pflichten nach BetrSichV; Details konkretisieren TRBS (z. B. TRBS 1111 i. V. m. weiteren TRBS).
Sie konkretisieren Schutzmaßnahmen je Tätigkeit/Arbeitsmittel (z. B. Gefahrstoffe) und bilden die Basis für Unterweisungen.