Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO. Sie schützt Sicherheitsunternehmen vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Bewachungstätigkeit entstehen können.
Was ist abgedeckt?
Personen- & Sachschäden
- Verletzungen von Dritten (z. B. Besucher, Kunden)
- Beschädigung fremden Eigentums (z. B. Fahrzeug, Einrichtung)
- Schäden durch Fahrlässigkeit im Dienst
Vermögensschäden
- Folgekosten durch Dienstfehler (z. B. falsche Schließung)
- Schäden durch Dokumentations- oder Meldefehler
- Rechtsanwalts- & Gerichtskosten (passiver Rechtsschutz)
Warum ist sie Pflicht?
Sicherheitsunternehmen arbeiten oft in risikobehafteten Einsatzbereichen (z. B. Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Revierdienst). Schon kleine Fehler können zu erheblichen Schäden führen. Damit weder Auftraggeber noch Dritte auf den Kosten sitzen bleiben, verlangt die BewachV den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflicht als Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis.
Praxisbeispiele
Typische Schadenfälle
- Beschädigung eines Fahrzeugs bei Toröffnung
- Sturz eines Besuchers durch unzureichende Absperrung
- Fehlerhafte Schließrunde führt zu Einbruchschaden
Nicht versichert
- Vorsatzschäden durch Mitarbeiter
- Schäden, die durch fehlende Qualifikation oder fehlende Erlaubnis entstehen
- Interne Personenschäden (hier greift die Unfallversicherung)


