Hintergrundbild §34a-Lexikon

Bewachungsverordnung (BewachV)

Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die Anforderungen des §34a GewO an Bewachungsunternehmen und Wachpersonen. Sie regelt u. a. Qualifikationen (Unterrichtung, Sachkundeprüfung), Zuverlässigkeit, Führung von Nachweisen, Einsatzdokumentation sowie die Registrierung im Bewacherregister.

Geltungsbereich & Zweck

Gilt für

  • Bewachungsunternehmen (inkl. Niederlassungen)
  • Alle eingesetzten Wachpersonen
  • Verantwortliche Personen/Leitungen im Unternehmen

Ziel

  • Sicherheitsniveau und Professionalität der Branche erhöhen
  • Transparenz & Nachvollziehbarkeit durch Nachweise/Dokumente
  • Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber

Zentrale Inhalte der BewachV

Qualifikationen

Zuverlässigkeit & Register

Dienstorganisation

Datenschutz & Auftreten

  • DSGVO-konformer Umgang mit Personen-/Videodaten
  • Erkennbare Dienstkleidung & Ausweisführung
  • Deeskalation, rechtssicheres Handeln (Jedermannsrechte)

Pflichten: Unternehmen & Wachpersonen

Unternehmen

  • Nur geeignetes, zuverlässiges Personal einsetzen
  • Qualifikations- und Registerdaten prüfen & pflegen
  • Nachweisführung, Schulungspläne, Unterweisungen dokumentieren
  • Beschwerde-/Meldewege (Leitstelle, Objektleitung) definieren

Wachpersonen

  • Ausweise/Nachweise mitführen, Weisungen befolgen
  • Eigensicherung beachten, Deeskalation, rechtmäßiges Handeln (Notwehr/Nothilfe, §127 StPO)
  • Vorfälle zeitnah dokumentieren & melden

Besondere Tätigkeitsbereiche (Auszug)

Sanktionen bei Verstößen

Praxis-Checkliste

Vor Einsatzbeginn

  • Qualifikation geprüft (Unterrichtung/Sachkunde)?
  • Zuverlässigkeit gültig, BWR-Eintrag vorhanden?
  • Postenmappe/Dienstanweisung aktuell, Ausrüstung funktionsfähig?

Im Einsatz

  • Berichte & Vorfälle zeitnah erfassen
  • Datenschutz einhalten (z. B. bei Videoüberwachung)
  • Kontakt zur Leitstelle, klare Meldewege
Merksatz: BewachV = Spielregeln des Gewerbes: Qualifiziert einsetzen, zuverlässig dokumentieren, Datenschutz wahren – dann ist der Einsatz rechts- und auftragssicher.
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