Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die Anforderungen des §34a GewO an Bewachungsunternehmen und Wachpersonen. Sie regelt u. a. Qualifikationen (Unterrichtung, Sachkundeprüfung), Zuverlässigkeit, Führung von Nachweisen, Einsatzdokumentation sowie die Registrierung im Bewacherregister.
Geltungsbereich & Zweck
Gilt für
- Bewachungsunternehmen (inkl. Niederlassungen)
- Alle eingesetzten Wachpersonen
- Verantwortliche Personen/Leitungen im Unternehmen
Ziel
- Sicherheitsniveau und Professionalität der Branche erhöhen
- Transparenz & Nachvollziehbarkeit durch Nachweise/Dokumente
- Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber
Zentrale Inhalte der BewachV
Qualifikationen
- Unterrichtung (IHK) als Basisqualifikation
- Sachkundeprüfung (IHK) für bestimmte Tätigkeiten (u. a. im öffentlichen Raum)
- Regelmäßige Schulungen/Unterweisungen im Betrieb
Zuverlässigkeit & Register
- Zuverlässigkeitsprüfung, Führungszeugnis
- Eintrag im Bewacherregister (BWR)
- Aktualitätspflichten (Ein-/Austritte, Rollenwechsel)
Dienstorganisation
- Schriftliche Dienstanweisung & objektbezogene Dienstanweisung
- Einsatzdokumentation: Schichtberichte, Vorfallmeldungen
- Geeignete Ausrüstung & Unterweisung
Datenschutz & Auftreten
- DSGVO-konformer Umgang mit Personen-/Videodaten
- Erkennbare Dienstkleidung & Ausweisführung
- Deeskalation, rechtssicheres Handeln (Jedermannsrechte)
Pflichten: Unternehmen & Wachpersonen
Unternehmen
- Nur geeignetes, zuverlässiges Personal einsetzen
- Qualifikations- und Registerdaten prüfen & pflegen
- Nachweisführung, Schulungspläne, Unterweisungen dokumentieren
- Beschwerde-/Meldewege (Leitstelle, Objektleitung) definieren
Wachpersonen
- Ausweise/Nachweise mitführen, Weisungen befolgen
- Eigensicherung beachten, Deeskalation, rechtmäßiges Handeln (Notwehr/Nothilfe, §127 StPO)
- Vorfälle zeitnah dokumentieren & melden
Besondere Tätigkeitsbereiche (Auszug)
- Öffentlich zugänglicher Raum (z. B. City-Streifen, ÖPNV): Einsatz i. d. R. nur mit Sachkundeprüfung
- Eingangskontrollen, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, Großveranstaltungen: erhöhte Anforderungen an Qualifikation & Dokumentation
- Objektschutz/Revierdienst: mindestens Unterrichtung
Sanktionen bei Verstößen
- Bußgelder, Auflagen, Untersagungen
- Entzug der Erlaubnis nach §34a GewO im Wiederholungs-/Schwerfall
- Verlust von Aufträgen/Haftungsrisiken für Unternehmen
Praxis-Checkliste
Vor Einsatzbeginn
- Qualifikation geprüft (Unterrichtung/Sachkunde)?
- Zuverlässigkeit gültig, BWR-Eintrag vorhanden?
- Postenmappe/Dienstanweisung aktuell, Ausrüstung funktionsfähig?
Im Einsatz
- Berichte & Vorfälle zeitnah erfassen
- Datenschutz einhalten (z. B. bei Videoüberwachung)
- Kontakt zur Leitstelle, klare Meldewege
Merksatz:
BewachV = Spielregeln des Gewerbes: Qualifiziert einsetzen,
zuverlässig dokumentieren, Datenschutz wahren – dann ist der Einsatz
rechts- und auftragssicher.
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