Hintergrundbild §34a-Lexikon

Diebstahl (§242 StGB)

Diebstahl ist nach §242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Für Sicherheitskräfte heißt das: Verdachtsmomente sauber erkennen, Eigensicherung wahren, rechtssicher handeln und lückenlos dokumentieren.

Rechtsgrundlagen & Kernelemente

Tatbestandsmerkmale (§242 StGB)

  • Fremde bewegliche Sache (nicht im Eigentum des Täters)
  • Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
  • Zueignungsabsicht: Aneignung + Enteignung

Weitere Normen (Auswahl)

  • §127 Abs. 1 StPO – vorläufige Festnahme (Jedermann)
  • §32 StGB – Notwehr / §34 StGB – Rechtfertigender Notstand
  • Hausrecht (Platzverweis, Vertragsrecht)
  • DSGVO (Daten/Video)

Vorgehen bei Verdacht (praxisnah)

  1. Beobachten & prüfen: unauffällig, ohne Konfrontation; Merkmale, Route, Gegenstände merken.
  2. Kontakt zur Leitstelle halten, Verstärkung/Polizei bei Bedarf anfordern.
  3. Ansprechen (bei Verlassen des Kassen-/Sicherungsbereichs): höflich, bestimmt, Täteransprache anwenden.
  4. Freiwilliges Mitkommen ins Büro anbieten; keine Zwangsmittel ohne Rechtsgrund.
  5. Vorläufige Festnahme nur bei frischer Tat und Identitätsfeststellung sonst nicht möglich (§127 Abs. 1 StPO); Verhältnismäßigkeit wahren.
  6. Beweissicherung: Ware sichern, Zeugen, Videosichtung gem. DSGVO, Fundort/Uhrzeit notieren.
  7. Rückmeldung & Dokumentation: Meldung an Leitstelle, Vorfallmeldung / Schichtbericht, ggf. Anzeige/Polizei.

Eigensicherung & Verhalten

  • Abstand, Fluchtweg, keine Blockade riskanter Bereiche
  • Keine Körperdurchsuchungen – nur Sichtkontrolle mit Einwilligung
  • Bei Aggression: Deeskalieren, Kollegen hinzuziehen, Polizei rufen

Beweissicherung (typisch)

  • Ware, Verpackung, Sicherungsetiketten, Kassenbeleg
  • Zeugen (Kollegen/Video) benennen, Zeiten festhalten
  • Dokumente/Video DSGVO-konform behandeln & sichern

Abgrenzungen & Hinweise

Typische Fehler vermeiden

Merksatz: Beobachten – rechtssicher ansprechen – Verhältnismäßigkeit wahren – Beweise sichern – sauber dokumentieren.

Verwandte Begriffe: Täteransprache, Hausrecht, §127 StPO, Notwehr, Dokumentation, Videoüberwachung, Wegnahme- & Besitzschutz.

← Zurück zur Übersicht