Diebstahl ist nach §242 StGB die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Für Sicherheitskräfte heißt das: Verdachtsmomente sauber erkennen, Eigensicherung wahren, rechtssicher handeln und lückenlos dokumentieren.
Rechtsgrundlagen & Kernelemente
Tatbestandsmerkmale (§242 StGB)
- Fremde bewegliche Sache (nicht im Eigentum des Täters)
- Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
- Zueignungsabsicht: Aneignung + Enteignung
Weitere Normen (Auswahl)
- §127 Abs. 1 StPO – vorläufige Festnahme (Jedermann)
- §32 StGB – Notwehr / §34 StGB – Rechtfertigender Notstand
- Hausrecht (Platzverweis, Vertragsrecht)
- DSGVO (Daten/Video)
Vorgehen bei Verdacht (praxisnah)
- Beobachten & prüfen: unauffällig, ohne Konfrontation; Merkmale, Route, Gegenstände merken.
- Kontakt zur Leitstelle halten, Verstärkung/Polizei bei Bedarf anfordern.
- Ansprechen (bei Verlassen des Kassen-/Sicherungsbereichs): höflich, bestimmt, Täteransprache anwenden.
- Freiwilliges Mitkommen ins Büro anbieten; keine Zwangsmittel ohne Rechtsgrund.
- Vorläufige Festnahme nur bei frischer Tat und Identitätsfeststellung sonst nicht möglich (§127 Abs. 1 StPO); Verhältnismäßigkeit wahren.
- Beweissicherung: Ware sichern, Zeugen, Videosichtung gem. DSGVO, Fundort/Uhrzeit notieren.
- Rückmeldung & Dokumentation: Meldung an Leitstelle, Vorfallmeldung / Schichtbericht, ggf. Anzeige/Polizei.
Eigensicherung & Verhalten
- Abstand, Fluchtweg, keine Blockade riskanter Bereiche
- Keine Körperdurchsuchungen – nur Sichtkontrolle mit Einwilligung
- Bei Aggression: Deeskalieren, Kollegen hinzuziehen, Polizei rufen
Beweissicherung (typisch)
- Ware, Verpackung, Sicherungsetiketten, Kassenbeleg
- Zeugen (Kollegen/Video) benennen, Zeiten festhalten
- Dokumente/Video DSGVO-konform behandeln & sichern
Abgrenzungen & Hinweise
- Unterschlagung (§246 StGB): Sache bereits im Gewahrsam, späterer Zueignungswille.
- Betrug (§263 StGB): Täuschung statt Wegnahme (z. B. Umtauschbetrug).
- Geringwertigkeit ändert nicht den Straftatbestand – nur Relevanz für Strafmaß.
- Hausrecht bleibt zentral: Platzverweis, Hausordnung, Hausverbot (dokumentieren).
Typische Fehler vermeiden
- Alleingänge ohne Absicherung/Leitstelleninfo
- Unzulässige Zwangsmittel oder Durchsuchungen
- Fehlende oder lückenhafte Dokumentation
- Nichteinhaltung von Datenschutz-Vorgaben
Verwandte Begriffe: Täteransprache, Hausrecht, §127 StPO, Notwehr, Dokumentation, Videoüberwachung, Wegnahme- & Besitzschutz.
← Zurück zur Übersicht