Hintergrundbild §34a-Lexikon

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Für das Bewachungsgewerbe genügt die Anmeldung allein nicht: Es ist eine besondere Erlaubnis nach §34a GewO erforderlich. Erst wenn diese vorliegt, darf das Gewerbe tatsächlich ausgeübt werden.

Voraussetzungen (Kern)

Rechtlicher Rahmen (Auszug)

  • §34a GewO & BewachV (Pflichten, Personal, Unterweisungen).
  • Eintragung im Bewacherregister für Inhaber & Beschäftigte.
  • Arbeitsschutz (ArbSchG), DSGVO, ggf. Tarif-/Arbeitsrecht.

Ablauf in der Praxis

  1. Behördliche Erlaubnis nach §34a beantragen (Ordnungs-/Gewerbebehörde): Nachweise zur Zuverlässigkeit, Sachkunde, Versicherung, Unternehmensdaten.
  2. Gewerbe anmelden bei der örtlichen Verwaltung (Formular „Gewerbeanmeldung“, Gebühr, Tätigkeitsbeschreibung „Bewachungsgewerbe“).
  3. Bewacherregister-Meldung für Inhaber/leitendes Personal und später für alle eingesetzten Wachpersonen.
  4. Sozialversicherungen/Finanzamt/BG (Betriebsnummer, Krankenkassen, BG Verkehr/DGUV), sowie betriebliche Regelungen aufsetzen.
  5. Objektstart erst nach vollständiger Personal- und Objektunterlage (Dienstanweisung, Risikoanalyse, Sicherheitskonzept).

Erforderliche Unterlagen (typisch)

Für §34a-Erlaubnis

  • Führungszeugnis & Gewerbezentralregister-Auszug (Belegart „0“).
  • Nachweis Sachkundeprüfung (Inhaber/Leitung).
  • Versicherungsnachweis (Betriebshaftpflicht, ggf. Vermögensschaden).
  • Ggf. Gesellschaftsunterlagen (HR-Auszug, Gesellschafterliste).

Für die Anmeldung

  • Personalausweis/Reisepass, Meldebescheinigung (bei Wohnsitzwechsel).
  • Formular „Gewerbeanmeldung“ (online/vor Ort) mit Tätigkeitsangabe.
  • Gebühren bar/EC; Empfang der Bestätigung („Gewerbeschein“).

Personal & Einsatz

Vor dem ersten Einsatz sind Beschäftigte im Bewacherregister zu melden, müssen die Unterrichtung oder Sachkunde je nach Tätigkeit vorweisen, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen und objektspezifisch unterwiesen werden (z. B. Dienstanweisung, Evakuierungsplan, Datenschutz).

Best Practices

Gründungsphase

  • Erlaubnisbescheid vor der Gewerbeanmeldung sichern.
  • Versicherungen frühzeitig decken (Betriebshaftpflicht, ggf. Kfz).
  • Standardprozesse für Dokumentation & Schulungen definieren.

Betrieb

  • Personalstammdaten & BR-Meldungen fortlaufend pflegen.
  • Regelmäßige Unterweisungen & Nachweisführung.
  • Änderungen (Adresse, GF, Tätigkeit) der Behörde zeitnah melden.
Merksatz: Erst §34a-Erlaubnis, dann Gewerbeanmeldung – und erst danach bewachen.

Verwandte Begriffe: GewO §34a, Betriebshaftpflicht, Bewacherregister, Zuverlässigkeitsprüfung, Unterrichtung, Sachkundeprüfung.

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