Hintergrundbild §34a-Lexikon

Körperverletzung (§223 StGB)

Körperverletzung liegt vor, wenn die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit eines Menschen nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Für Sicherheitskräfte ist die klare Abgrenzung zu Notwehr/Nothilfe, die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme und eine saubere Dokumentation entscheidend.

Tatbestandskern (§223 StGB)

  • Gesundheitsschädigung (z. B. Schmerzen, Verletzungen)
  • Körperliche Misshandlung (mehr als nur Unannehmlichkeiten)
  • Vorsatz reicht aus; Fahrlässigkeit separat geregelt

Abgrenzungen

  • Notwehr / Nothilfe rechtfertigen Eingriffe, wenn Voraussetzungen vorliegen
  • Einverständnis (z. B. Erste-Hilfe-Maßnahmen) kann rechtfertigen
  • Geringe Eingriffe ohne Verletzungsqualität fallen oft nicht darunter

Relevanz für den Sicherheitsdienst

Risiken bei Zwangsanwendung

Pflichten danach

  • Erste Hilfe leisten / Rettungsdienst veranlassen
  • Leitstelle informieren, Lagemeldung absetzen
  • Dokumentation: Vorfallmeldung & Schichtbericht

Praxisablauf bei körperlichem Kontakt

  1. Lagecheck: Angriff gegenwärtig? Mildestes Mittel wählen.
  2. Ansprache & eindeutige Kommunikation (Stopp, Grund, Alternative).
  3. Maßnahme nur so lange wie nötig; keine gefährlichen Griffe.
  4. Polizei hinzuziehen bei Straftat, Verletzten, ungeklärter Identität.
  5. Erste Hilfe & Betroffene beruhigen; Daten sparsam nach Datenschutz.
  6. Dokumentieren: Zeit, Ort, Beteiligte, Anlass, Maßnahme, Verletzungen, Zeugen, Bilder/Video (DSGVO beachten).

Typische Fehler & wie man sie vermeidet

Fehler

  • Zwang ohne Rechtsgrund / ohne frische Tat
  • Unverhältnismäßige Mittel (z. B. unnötiges Niederdrücken)
  • Keine Erste-Hilfe-Maßnahmen / verspätete Meldung
  • Lückenhafte oder wertende Dokumentation

Best Practice

  • Deeskalation vor physischen Eingriffen
  • Nur zeitlich eng begrenztes Festhalten, sobald sicher: lösen
  • Zeugen benennen, neutrale Beschreibung, Fotos nur wenn zulässig
  • Nachlauf: Meldung an Auftraggeber/Objektleiter, Lessons Learned

Rechtsbezüge (kompakt)

Merksatz: Nur wenn erforderlich und geboten – mildestes Mittel – Erste Hilfe – alles nüchtern dokumentieren.

Verwandte Begriffe: Notwehr, Nothilfe, Jedermannsrechte, Täteransprache, Deeskalation, Dokumentation, Sachbeschädigung, Diebstahl.

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