Hintergrundbild §34a-Lexikon

Pausenregelung

Die Pausenregelung beschreibt, wie und wann Beschäftigte im Sicherheitsdienst ihre Erholungspausen nehmen. Sie dient der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Rechtssicherheit – und muss in Dienstplänen sowie der ODA verbindlich geregelt sein.

Ziele & Nutzen

  • Rechtskonforme Erholungszeiten sicherstellen (ArbZG)
  • Fehler/Unfälle durch Ermüdung vermeiden (Eigensicherung)
  • Planbare Vertretung ohne Lücken in kritischen Posten
  • Transparente Dokumentation & Nachweis

Gesetzliche Grundlagen (Auszug)

  • § 4 ArbZG Pausen: bei über 6 Std. mind. 30 Min., bei über 9 Std. mind. 45 Min.; aufteilbar in Einheiten von mind. 15 Min.
  • § 5 ArbZG Ruhezeit: mind. 11 Std. zwischen zwei Diensten
  • § 6 ArbZG Nacht-/Schichtarbeit: besondere Schutzregeln
  • Für Jugendliche gelten strengere Vorgaben (Jugendschutz).

Umsetzung im Schichtdienst

Planung & Organisation

  • Pausenfenster im Dienstplan festlegen
  • Vertretung sicherstellen: Springer/Überlappung, Unterstützung durch Leitstelle
  • Pausenraum / Ruhemöglichkeiten definieren
  • Zeiterfassung & Kennzeichnung von Pausen im Berichtswesen

Praxisablauf (Beispiel)

  1. Abmelden beim Vorgesetzten/Leitstelle (Zeit/Ort)
  2. Übergabe an Vertretung (Schlüssel, Funk, Besonderheiten)
  3. Pause ohne Arbeitsverpflichtung (kein Funk-/Telefondienst)
  4. Rückmeldung & Übernahme des Postens
  5. Dokumentation im Schichtbericht

Sonderfälle & Abgrenzungen

Alleinarbeit / kritische Posten

  • Pausen dürfen nicht entfallen; Vertretung ist zu organisieren
  • „Auf Abruf“ oder mit Funk in der Pause = keine echte Pause
  • Bei Ereignissen: Pause unterbrechen, später nachholen

Bereitschaft vs. Rufbereitschaft

  • Bereitschaftsdienst am Einsatzort gilt als Arbeitszeit
  • Rufbereitschaft (frei wählbarer Ort) ist erst bei Abruf Arbeitszeit
  • Pausen sind arbeitsfrei; Bereitschaft ≠ Pause

Typische Fehler & Best Practice

Fehler

  • Pausen „aufsparen“ oder ausfallen lassen bei über 6 Std. Dienst
  • Funk/Telefon mitnehmen → ständige Arbeitsbereitschaft
  • Keine Vertretung/Überlappung im Dienstplan
  • Ruhezeit unter 11 Std. zwischen zwei Diensten

Best Practice

  • Pausen früh planen & in der ODA festschreiben
  • Springer-/Doppeltbesetzung an neuralgischen Punkten
  • Kurzpausen (≥15 Min.) aufteilen bei hoher Taktung
  • Nachweisführung in Zeiterfassung & Berichten
Merksatz: Echte Pause = keine Arbeit. Geplant, übergeben, dokumentiert – so bleibt der Posten sicher und das Team leistungsfähig.

Verwandte Begriffe: Dienstplan, Schichtdienst, Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Leitstelle, Arbeitszeitregelung, Schulung/Unterweisung.

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