Die Pausenregelung beschreibt, wie und wann Beschäftigte im Sicherheitsdienst ihre Erholungspausen nehmen. Sie dient der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Rechtssicherheit – und muss in Dienstplänen sowie der ODA verbindlich geregelt sein.
Ziele & Nutzen
- Rechtskonforme Erholungszeiten sicherstellen (ArbZG)
- Fehler/Unfälle durch Ermüdung vermeiden (Eigensicherung)
- Planbare Vertretung ohne Lücken in kritischen Posten
- Transparente Dokumentation & Nachweis
Gesetzliche Grundlagen (Auszug)
- § 4 ArbZG Pausen: bei über 6 Std. mind. 30 Min., bei über 9 Std. mind. 45 Min.; aufteilbar in Einheiten von mind. 15 Min.
- § 5 ArbZG Ruhezeit: mind. 11 Std. zwischen zwei Diensten
- § 6 ArbZG Nacht-/Schichtarbeit: besondere Schutzregeln
- Für Jugendliche gelten strengere Vorgaben (Jugendschutz).
Umsetzung im Schichtdienst
Planung & Organisation
- Pausenfenster im Dienstplan festlegen
- Vertretung sicherstellen: Springer/Überlappung, Unterstützung durch Leitstelle
- Pausenraum / Ruhemöglichkeiten definieren
- Zeiterfassung & Kennzeichnung von Pausen im Berichtswesen
Praxisablauf (Beispiel)
- Abmelden beim Vorgesetzten/Leitstelle (Zeit/Ort)
- Übergabe an Vertretung (Schlüssel, Funk, Besonderheiten)
- Pause ohne Arbeitsverpflichtung (kein Funk-/Telefondienst)
- Rückmeldung & Übernahme des Postens
- Dokumentation im Schichtbericht
Sonderfälle & Abgrenzungen
Alleinarbeit / kritische Posten
- Pausen dürfen nicht entfallen; Vertretung ist zu organisieren
- „Auf Abruf“ oder mit Funk in der Pause = keine echte Pause
- Bei Ereignissen: Pause unterbrechen, später nachholen
Bereitschaft vs. Rufbereitschaft
- Bereitschaftsdienst am Einsatzort gilt als Arbeitszeit
- Rufbereitschaft (frei wählbarer Ort) ist erst bei Abruf Arbeitszeit
- Pausen sind arbeitsfrei; Bereitschaft ≠ Pause
Typische Fehler & Best Practice
Fehler
- Pausen „aufsparen“ oder ausfallen lassen bei über 6 Std. Dienst
- Funk/Telefon mitnehmen → ständige Arbeitsbereitschaft
- Keine Vertretung/Überlappung im Dienstplan
- Ruhezeit unter 11 Std. zwischen zwei Diensten
Best Practice
- Pausen früh planen & in der ODA festschreiben
- Springer-/Doppeltbesetzung an neuralgischen Punkten
- Kurzpausen (≥15 Min.) aufteilen bei hoher Taktung
- Nachweisführung in Zeiterfassung & Berichten
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Tarif-/Betriebsvereinbarungen sowie die ODA vor Ort.
Verwandte Begriffe: Dienstplan, Schichtdienst, Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Leitstelle, Arbeitszeitregelung, Schulung/Unterweisung.
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