Selbsthilfe umfasst rechtmäßige, verhältnismäßige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung von Rechten, wenn ein unmittelbares Eingreifen nötig ist und staatliche Hilfe (z. B. Polizei) noch nicht verfügbar ist. Sie knüpft an Jedermannsrechte, Notwehr/Nothilfe sowie an Besitzschutzrechte an und ist stets entlang des Hausrechts (Hausrecht) auszuüben.
Voraussetzungen (Leitfragen)
- Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Personen, Sachen oder Rechte?
- Ist das Einschreiten erforderlich, um Schaden abzuwenden?
- Ist die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig (mildestes Mittel)?
- Ist staatliche Hilfe noch nicht erreichbar oder zeitkritisch?
Typische Maßnahmen (Beispiele)
- Absichern von Gefahrenstellen, Evakuierung einleiten (Rettungskette)
- Platzverweis auf Grundlage des Hausrechts (Platzverweis)
- Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei bei frischer Tat (§127 StPO)
- Besitzschutz (z. B. Wegnahmeunterbindung, Besitzwehr/-kehr)
Rechtsgrundlagen (kompakt)
- Notwehr/Nothilfe: Abwehr gegenwärtiger rechtswidriger Angriffe (Notwehr, Nothilfe)
- Vorläufige Festnahme durch Jedermann bei frischer Tat: §127 Abs. 1 StPO
- Besitzschutz (Besitzwehr/Besitzkehr) im Zivilrecht: siehe Wegnahme- & Besitzschutz
- Hausrecht als Grundlage für Ordnung & Ausschluss: Hausrecht
- Gefahrenabwehr (präventiv): Gefahrenabwehr
Praxisablauf (Schema)
- Lagebild erstellen: Gefahr erkennen, Eigenschutz beachten (Eigensicherung).
- Ansprache und Täteransprache: Regel/Grundlage nennen, Lösung anbieten.
- Mildestes Mittel wählen: z. B. räumliche Trennung, Platzverweis, Absicherung.
- Polizei/Leitstelle informieren (Leitstelle), Maßnahmen dokumentieren.
- Nachbereitung: Schichtbericht, Dokumentation, ggf. Nachschulung.
Grenzen & Risiken
Grenzen
- Verhältnismäßigkeit strikt wahren – keine Überreaktion
- Kein Zwang ohne Rechtsgrundlage; Deeskalation zuerst
- Datenschutz beachten (DSGVO)
- Keine Eigengefährdung (Team, Abstand, Hilfsmittel)
Typische Fehler
- Unklare Rechtsgrundlage bei Maßnahmen
- Überschreitung des Hausrechts (Willkür, Diskriminierung)
- Fehlende oder verspätete Information der Leitstelle/Polizei
- Unvollständige Dokumentation des Vorfalls
Dokumentation
Jede Selbsthilfemaßnahme wird zeitnah, vollständig dokumentiert (Anlass, Rechtsgrundlage, Beteiligte, Maßnahme, Verlauf, Ergebnis, Beweise). Nachweise in Schicht-/Vorkommnisbericht ablegen und im Qualitätsmanagement nachhalten.
Verwandte Begriffe
Notwehr, Nothilfe, Festnahmerecht (§127 StPO), Hausrecht, Platzverweis, Gefahrenabwehr, Wegnahme- & Besitzschutz, Täteransprache, Dokumentation
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