Hintergrundbild §34a-Lexikon

Videoüberwachung

Videoüberwachung dient der Gefahrenabwehr, dem Schutz von Personen/Objekten und der Beweissicherung. Sie setzt eine klare Zweckbindung, Transparenz (Hinweise) und die Beachtung des Datenschutzes (DSGVO) voraus. Grundlage vor Ort ist meist das Hausrecht sowie vertragliche Regelungen mit dem Auftraggeber.

Zwecke (typisch)

  • Abschreckung & Aufklärung von Straftaten (z. B. Diebstahl)
  • Steuerung von Zutritt & Besucherströmen (Zutrittskontrolle)
  • Sicherung von Gefahrenbereichen, Brandszenarien, Notfällen

Rechtsgrundlagen (kompakt)

  • DSGVO: Rechtmäßigkeit (z. B. berechtigtes Interesse), Transparenz, Datensparsamkeit
  • Hinweisschilder mit Pflichtinfos (Verantwortlicher, Zweck, Kontaktdaten, Rechte)
  • Auftragsverarbeitung mit dem Sicherheitsdienst, wenn dieser Systeme betreibt

Beschilderung & Information

Muss enthalten

  • Piktogramm „Videoüberwachung“ gut sichtbar vor Betreten
  • Verantwortlicher + Kontaktdaten (ggf. Datenschutzkontakt)
  • Zweck(e) & Rechtsgrundlage (kurz), Hinweis auf Betroffenenrechte
  • Weiterführende Infos per QR/Link (Datenschutzhinweise)

Positionierung

  • Vor dem erfassten Bereich, nicht erst dahinter
  • Gute Beleuchtung/Sichtbarkeit, mehrsprachig bei Bedarf
  • Abgrenzung privater Bereiche (Sanitär-, Umkleidebereiche: tabu)

Speicherung & Zugriff

Speicherfristen

  • Nur so kurz wie nötig (oft 48–72 h, begründen)
  • Längere Aufbewahrung nur bei konkretem Anlass (z. B. Vorfall)
  • Automatische Löschung/Überschreibung sicherstellen

Zugriff & Sicherheit

  • Rollen-/Rechtekonzept, Protokollierung von Abrufen
  • Verschlüsselung, starke Passwörter, Netzwerksegmentierung
  • Kein ungesicherter Export; Dokumentation der Herausgaben

DSFA, AV & Betroffenenrechte

Wann DSFA prüfen?

  • Großflächige/systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
  • Besondere Risiken (kritische Infrastruktur, schutzbedürftige Personen)
  • Viele Kameras, Tracking/Analysefunktionen (z. B. Gesichtserkennung – i. d. R. unzulässig)

Auftragsverarbeitung & Rechte

  • AV-Vertrag zwischen Verantwortlichem & Sicherheitsdienst
  • Prozesse für Auskunft/Löschung/Sperrung bereitstellen
  • Kontaktweg und Fristen in Hinweisen nennen

Technik & Betrieb (Praxis)

Planung

  • Risikoanalyse & Sicherheitskonzept als Basis
  • Kamerawahl: Fix/PTZ, IR, WDR; Abdeckungen & tote Winkel prüfen
  • Privacy-Masken für Nachbargrundstücke/öffentliche Straßen

Betrieb

Do’s & Don’ts

Do’s

  • Zweck dokumentieren, Bereiche restriktiv wählen
  • Beschilderung & Datenschutzhinweise aktuell halten
  • Schulungen für Personal (Schulung/Unterweisung)

Don’ts

  • Überwachung ohne Hinweis / verdeckte Dauerüberwachung
  • Überwachung von Sozialräumen, Sanitär- oder Umkleidebereichen
  • Tonaufzeichnung ohne ausdrückliche rechtliche Grundlage
Merksatz: Nur was nötig ist, klar beschildert, kurz gespeichert – technisch sicher und sauber dokumentiert.

Verwandte Begriffe

Datenschutz (DSGVO), Zutrittskontrolle, Leitstelle, Risikoanalyse, Sicherheitskonzept, Vorfallmeldung, Schichtbericht

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