Hintergrundbild §34a-Lexikon

Dienstanweisung

Eine Dienstanweisung (DA) ist die verbindliche schriftliche Vorgabe für Sicherheitskräfte zu Aufgaben, Befugnissen, Abläufen und Grenzen des Handelns an einem Posten oder Objekt. Sie dient der Rechtssicherheit, der Qualität und der einheitlichen Umsetzung des Auftrags und wird regelmäßig unterwiesen sowie dokumentiert.

Arten der Dienstanweisung

Allgemeine Dienstanweisung (ADA)

  • Gilt unternehmensweit als Grundregelwerk.
  • Themen: Verhalten, Kommunikation, Meldewege, PSA, Datenschutz, Dokumentation.
  • Ergänzt durch objektspezifische Vorgaben.

→ Siehe auch: Allgemeine Dienstanweisung

Objektbezogene Dienstanweisung (ODA)

  • Gilt nur für ein konkretes Objekt/Posten.
  • Regelt Zugänge, Schließsysteme, Rundgänge, Notfallabläufe, Ansprechpartner, Besonderheiten.
  • Bei Änderungen im Objekt sofort aktualisieren.

→ Siehe auch: Objektbezogene Dienstanweisung

Rechtliche Einordnung (kompakt)

Typische Inhalte einer Dienstanweisung

Aufgaben & Abläufe

Notfälle & Eskalation

Befugnisse & Grenzen

Qualität & Nachweise

  • Unterweisung/Unterschrift, Ausgabestand, Versionierung
  • WKS/Zeiterfassung, Schichtbericht
  • Audit/Überprüfung, Änderungsdienst

Unterweisung, Gültigkeit & Änderungen

Checkliste für die Postenmappe

Muss enthalten

  • Aktuelle DA (Version/Datum)
  • Kontakt-/Alarmplan, Objekt- und Geländeübersichten
  • Schlüssel-/Medienliste, Zutrittsfreigaben

Sinnvoll zusätzlich

Merksatz: Nur was klar geregelt, unterwiesen und dokumentiert ist, wird im Einsatz auch sicher umgesetzt.

Verwandte Begriffe: Allgemeine Dienstanweisung, Objektbezogene Dienstanweisung, Hausrecht, Leitstelle, Dokumentation, Datenschutz (DSGVO).

← Zur Übersicht