Das Hausrecht ist das Bestimmungs- und Ausschlussrecht des Berechtigten über ein Grundstück, Gebäude oder abgegrenzten Bereich. Es erlaubt, Zutritt zu regeln, Verhaltensregeln festzulegen und Personen bei Verstößen des Hauses zu verweisen. Grundlage sind u. a. das Eigentums-/Besitzrecht (z. B. BGB) sowie die Hausordnung.
Wer übt es aus?
- Eigentümer/Besitzer bzw. Hausrechtsinhaber
- Delegation an Sicherheitsdienst durch Auftrag/Weisung
- Nachweisbar: schriftliche Vollmacht, Dienst- bzw. Postenmappe
Typische Befugnisse
- Zutrittskontrolle, Identifikation, Ausweispflicht
- Anordnungen zur Einhaltung der Hausordnung
- Platzverweis & Hausverbot
- Anzeigen erstatten, Polizei hinzuziehen
Grenzen & Leitplanken
Rechtliche Grenzen
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wahren
- Kein Zwang ohne Rechtsgrund – Deeskalation zuerst
- Kein Verstoß gegen Straf-/Datenschutz-/Arbeitsrecht
- Kein willkürliches, unzulässiges Benachteiligungsverbot
Typische Fehler vermeiden
- Unklare Kommunikation („warum“/„auf welcher Grundlage“)
- Fehlender Aushang der Hausordnung
- Unsaubere Dokumentation des Vorfalls
- Alleingang bei erhöhter Gefährdung – Eigensicherung!
Vorgehen bei Verstößen (Praxis)
- Ansprache (ruhig, klar, Regel nennen, Lösung anbieten).
- Abmahnung & Androhung Platzverweis bei Weigerung.
- Platzverweis aussprechen, Wegbegleitung anbieten.
- Bei Verbleib prüfen: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Polizei informieren.
- Dokumentation im Schicht-/Vorkommnisbericht.
Rechtsbezüge (kompakt)
- Eigentum/Besitzschutz (u. a. BGB), Unterlassung/Entfernung (§ 1004 BGB)
- § 123 StGB Hausfriedensbruch
- Jedermannsrechte: z. B. vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)
- DSGVO bei Video/Personendaten beachten: Datenschutz
Verwandte Begriffe: Hausordnung, Platzverweis, Täteransprache, Datenschutz (DSGVO), Zuverlässigkeitsprüfung.
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