Hintergrundbild §34a-Lexikon

Hausrecht

Das Hausrecht ist das Bestimmungs- und Ausschlussrecht des Berechtigten über ein Grundstück, Gebäude oder abgegrenzten Bereich. Es erlaubt, Zutritt zu regeln, Verhaltensregeln festzulegen und Personen bei Verstößen des Hauses zu verweisen. Grundlage sind u. a. das Eigentums-/Besitzrecht (z. B. BGB) sowie die Hausordnung.

Wer übt es aus?

  • Eigentümer/Besitzer bzw. Hausrechtsinhaber
  • Delegation an Sicherheitsdienst durch Auftrag/Weisung
  • Nachweisbar: schriftliche Vollmacht, Dienst- bzw. Postenmappe

Typische Befugnisse

  • Zutrittskontrolle, Identifikation, Ausweispflicht
  • Anordnungen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Platzverweis & Hausverbot
  • Anzeigen erstatten, Polizei hinzuziehen

Grenzen & Leitplanken

Rechtliche Grenzen

  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wahren
  • Kein Zwang ohne Rechtsgrund – Deeskalation zuerst
  • Kein Verstoß gegen Straf-/Datenschutz-/Arbeitsrecht
  • Kein willkürliches, unzulässiges Benachteiligungsverbot

Typische Fehler vermeiden

  • Unklare Kommunikation („warum“/„auf welcher Grundlage“)
  • Fehlender Aushang der Hausordnung
  • Unsaubere Dokumentation des Vorfalls
  • Alleingang bei erhöhter Gefährdung – Eigensicherung!

Vorgehen bei Verstößen (Praxis)

  1. Ansprache (ruhig, klar, Regel nennen, Lösung anbieten).
  2. Abmahnung & Androhung Platzverweis bei Weigerung.
  3. Platzverweis aussprechen, Wegbegleitung anbieten.
  4. Bei Verbleib prüfen: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Polizei informieren.
  5. Dokumentation im Schicht-/Vorkommnisbericht.

Rechtsbezüge (kompakt)

Merksatz: Klare Regeln – fair erklärt – verhältnismäßig durchgesetzt – sauber dokumentiert.

Verwandte Begriffe: Hausordnung, Platzverweis, Täteransprache, Datenschutz (DSGVO), Zuverlässigkeitsprüfung.

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