Jedermannsrechte sind gesetzliche Befugnisse, die allen Personen in Deutschland zustehen – unabhängig vom Beruf. Im Sicherheitsdienst sind besonders relevant: die Notwehr, die Nothilfe sowie die vorläufige Festnahme nach §127 Abs. 1 StPO. Sie dürfen nur verhältnismäßig, zweckgerichtet und mit Eigensicherung angewendet werden.
Notwehr (§32 StGB)
- Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich selbst
- Erforderliche und gebotene Verteidigung
- Kein Missverhältnis: Verhältnismäßigkeit wahren
- Bei Wegfall der Gefahr endet die Befugnis sofort
Nothilfe (§32 StGB)
- Wie Notwehr – aber zum Schutz Dritter
- Gleiches Maß an Erforderlichkeit und Gebotenheit
- Nur, solange der Angriff gegenwärtig ist
Vorläufige Festnahme (§127 Abs. 1 StPO)
Jede Person darf einen auf frischer Tat Betroffenen festnehmen, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Maßnahme dient der Sicherstellung bis zum Eintreffen der Polizei.
Voraussetzungen
- Frische Tat (wahrgenommen/nahe am Tatzeitpunkt)
- Dringender Tatverdacht aufgrund konkreter Umstände
- Fluchtverdacht oder unklare Identität
Durchführung
- Eigensicherung, klare Kommunikation
- Androhung und Ankündigung der Maßnahme
- Mildestes Mittel wählen, keine unnötige Gewalt
- Unverzüglich Polizei hinzuziehen und übergeben
Grenzen & Haftung
- Verhältnismäßigkeit und Gebotenheit sind Kernkriterien
- Kein Zwang ohne Rechtsgrundlage; Deeskalation zuerst
- Kein Missbrauch des Hausrechts
- DSGVO beachten (Video, Personendaten) – siehe Datenschutz
Praxisablauf bei Festnahme (Schema)
- Lage prüfen: Angriff/Tat frisch? Voraussetzungen gegeben?
- Ansprache (ruhig, bestimmt) – ggf. Täteransprache
- Mildestes Mittel: Festhalten/Sperren, keine Gefahrerhöhung
- Polizei alarmieren, Übergabe inkl. kurzer Sachverhaltsdarstellung
- Dokumentation: Vorfallmeldung und Schichtbericht
Typische Fehler vermeiden
- Maßnahmen ohne gegenwärtigen Angriff/frische Tat
- Unnötige Gewalt, fehlende Verhältnismäßigkeit
- Keine Polizei hinzugerufen / fehlende Übergabe
- Unvollständige Dokumentation
Check – bin ich auf Kurs?
- Ist Gefahr/Tat gegenwärtig und rechtswidrig?
- Wähle ich das mildeste Mittel?
- Ist die Polizei informiert?
- Habe ich alles belegt (Zeit, Ort, Beteiligte, Maßnahmen)?
Rechtsbezüge (kompakt)
- §32 StGB – Notwehr/Nothilfe (Notwehr, Nothilfe)
- §127 Abs. 1 StPO – vorläufige Festnahme (Festnahmerecht)
- BGB/Strafrecht im Kontext von Hausrecht, Platzverweis
- StPO/StGB – Übersicht: StPO/StGB
Verwandte Begriffe: Notwehr, Nothilfe, Festnahmerecht, Täteransprache, Kommunikation, Deeskalation.
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