Hintergrundbild §34a-Lexikon

Jedermannsrechte

Jedermannsrechte sind gesetzliche Befugnisse, die allen Personen in Deutschland zustehen – unabhängig vom Beruf. Im Sicherheitsdienst sind besonders relevant: die Notwehr, die Nothilfe sowie die vorläufige Festnahme nach §127 Abs. 1 StPO. Sie dürfen nur verhältnismäßig, zweckgerichtet und mit Eigensicherung angewendet werden.

Notwehr (§32 StGB)

  • Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf sich selbst
  • Erforderliche und gebotene Verteidigung
  • Kein Missverhältnis: Verhältnismäßigkeit wahren
  • Bei Wegfall der Gefahr endet die Befugnis sofort

Nothilfe (§32 StGB)

  • Wie Notwehr – aber zum Schutz Dritter
  • Gleiches Maß an Erforderlichkeit und Gebotenheit
  • Nur, solange der Angriff gegenwärtig ist

Vorläufige Festnahme (§127 Abs. 1 StPO)

Jede Person darf einen auf frischer Tat Betroffenen festnehmen, wenn Fluchtverdacht besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Maßnahme dient der Sicherstellung bis zum Eintreffen der Polizei.

Voraussetzungen

  • Frische Tat (wahrgenommen/nahe am Tatzeitpunkt)
  • Dringender Tatverdacht aufgrund konkreter Umstände
  • Fluchtverdacht oder unklare Identität

Durchführung

  • Eigensicherung, klare Kommunikation
  • Androhung und Ankündigung der Maßnahme
  • Mildestes Mittel wählen, keine unnötige Gewalt
  • Unverzüglich Polizei hinzuziehen und übergeben

Grenzen & Haftung

Praxisablauf bei Festnahme (Schema)

  1. Lage prüfen: Angriff/Tat frisch? Voraussetzungen gegeben?
  2. Ansprache (ruhig, bestimmt) – ggf. Täteransprache
  3. Mildestes Mittel: Festhalten/Sperren, keine Gefahrerhöhung
  4. Polizei alarmieren, Übergabe inkl. kurzer Sachverhaltsdarstellung
  5. Dokumentation: Vorfallmeldung und Schichtbericht

Typische Fehler vermeiden

  • Maßnahmen ohne gegenwärtigen Angriff/frische Tat
  • Unnötige Gewalt, fehlende Verhältnismäßigkeit
  • Keine Polizei hinzugerufen / fehlende Übergabe
  • Unvollständige Dokumentation

Check – bin ich auf Kurs?

  • Ist Gefahr/Tat gegenwärtig und rechtswidrig?
  • Wähle ich das mildeste Mittel?
  • Ist die Polizei informiert?
  • Habe ich alles belegt (Zeit, Ort, Beteiligte, Maßnahmen)?

Rechtsbezüge (kompakt)

Merksatz: Nur wenn Voraussetzungen vorliegen – mildestes Mittel – Polizei – sauber dokumentieren.

Verwandte Begriffe: Notwehr, Nothilfe, Festnahmerecht, Täteransprache, Kommunikation, Deeskalation.

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