Hintergrundbild §34a-Lexikon

Sachbeschädigung (§303 StGB)

Sachbeschädigung bedeutet das rechtswidrige Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache. Erfasst ist auch die nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes (z. B. Graffiti). Erforderlich ist Vorsatz; der Versuch ist strafbar. Im Regelfall handelt es sich um ein Antragsdelikt – d. h. Strafverfolgung meist erst nach Strafantrag des Verletzten.

Tatbestand (kompakt)

  • Fremde Sache: körperlicher Gegenstand, nicht (allein) im Eigentum des Täters
  • Beschädigen: Substanzverletzung oder nicht nur unerhebliche Gebrauchsminderung
  • Zerstören: Sache unbrauchbar machen
  • Erscheinungsbild verändern: z. B. Lack besprühen, Verkleben – wenn Wirkung nicht nur kurz
  • Rechtswidrigkeit (keine Einwilligung/kein Rechtfertigungsgrund)

Beispiele aus der Praxis

  • Fensterscheibe einschlagen, Fahrzeug zerkratzen
  • Graffiti an Fassaden, Aufkleber grobflächig verkleben
  • Schlösser mit Klebstoff unbrauchbar machen
  • Bewusstes Umstoßen/Entwenden führt zu Folgeschäden (z. B. Sprinkler auslösen)

Abgrenzungen & Hinweise

Strafrechtliche Abgrenzung

  • Fahrlässige Sachbeschädigung: i. d. R. nicht strafbar, aber zivilrechtlich ersatzpflichtig
  • Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§304 StGB): z. B. Denkmäler, öffentliche Einrichtungen
  • Computer-/Datenangriffe: eigene Tatbestände (z. B. Computersabotage)
  • Hausrecht bleibt Grundlage für Maßnahmen wie Platzverweis

Zivilrecht & Verfahren

  • Schadensersatz (z. B. § 823 BGB), Wiederherstellung, Reinigungskosten
  • Antragsdelikt: häufig Strafantrag des Eigentümers nötig (Ausnahme: besonderes öffentliches Interesse)
  • Beweissicherung entscheidend für Straf- und Zivilverfahren

Vorgehen im Dienst (Praxisleitfaden)

Schritt für Schritt

  1. Eigensicherung, Abstand halten, Umfeld sichten
  2. Meldung an Leitstelle (5W)
  3. Täteransprache deeskalierend (Leitfaden)
  4. Sicherungsmaßnahmen: Bereich absperren, Gefahren beseitigen (falls zumutbar)
  5. Polizei informieren, wenn erforderlich / bei frischer Tat
  6. Dokumentation im Schichtbericht / Vorfallmeldung

Beweissicherung (DSGVO beachten)

  • Fotos/Videos der Schäden (Übersicht & Details, Maßstab)
  • WKS-/Zutrittsdaten, Uhrzeiten, Zeugen notieren
  • Aufbewahrung/Weitergabe nur nach Datenschutz-Vorgaben
  • Keine eigenmächtige Durchsuchung von Personen/Gegenständen

Rechte & Grenzen

Jedermannsrechte

Typische Fehler vermeiden

  • Unverhältnismäßige Zwangsmittel / unzulässige Durchsuchungen
  • Fehlende oder späte Meldung an Leitstelle/Polizei
  • Unklare Rechtsgrundlage in der Ansprache
  • Lückenhafte Dokumentation → Nachweisprobleme

Rechtsbezüge (kompakt)

Merksatz: Schäden sichten, sichern, melden, dokumentieren – Maßnahmen stets verhältnismäßig und auf Hausrecht/Jedermannsrechte stützen.

Verwandte Begriffe: Diebstahl (§242 StGB), Hausfriedensbruch, Täteransprache, Vorfallmeldung, Videoüberwachung, Leitstelle, Festnahmerecht, Dokumentation.

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