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Schulung/Unterweisung

Schulung/Unterweisung bezeichnet alle regelmäßigen, arbeitsplatzbezogenen Lern- und Informationsmaßnahmen für Sicherheitsmitarbeiter – von rechtlichen Grundlagen über Deeskalation und Funkdisziplin bis hin zu Erste Hilfe. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, richtig zu handeln und Vorfälle sicher zu dokumentieren.

Ziele

  • Rechts- & Regelkonformität im Dienst
  • Erhöhung von Sicherheit & Eigensicherung
  • Qualitätsstandard nachweisbar sichern
  • Fehlerprävention bei Routine- & Stresssituationen

Typische Inhalte

Pflicht & Intervalle

Unterweisungen sind verpflichtend und erfolgen regelmäßig (mindestens jährlich bzw. anlassbezogen: Neue Tätigkeiten, Gefährdungen, Vorfälle, Gesetzesänderungen). Grundlage sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie interne Vorgaben und Kundenanforderungen.

Durchführung

Wer?

  • Fachkundige Person (z. B. Objekt-/Einsatzleitung)
  • Externe Trainer (Themen: Recht, Erste Hilfe, Brandschutz)
  • Nachweisbar bevollmächtigt und vorbereitet

Wie?

  • Praxisnah mit Beispielen aus dem Objekt
  • Klare Ziele, Arbeitsmittel, Zeitplan
  • Verständniskontrolle (Fragen, Kurztest, Praxisübung)

Dokumentation

Jede Unterweisung wird schriftlich dokumentiert (Thema, Datum, Dauer, Teilnehmende, Unterweisende, Materialien, Ergebnis/Tests, Unterschriften). Die Nachweise gehören in die Dienst-/Postenmappe und ins Personal-/Qualitätsmanagementsystem (siehe Qualitätsmanagement).

Merksatz: Relevante Themen – verständlich erklärt – geprüft – sauber dokumentiert.

Abgrenzung: Unterrichtung & Sachkunde

Unterrichtung (IHK)

Einmalige Unterrichtung (40 Std.) – Grundwissen. Keine Prüfung, Teilnahmebescheinigung.

Sachkundeprüfung (IHK)

Sachkundeprüfung mit schriftlichem & mündlichem Teil – Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten.

Typische Fehler vermeiden

Verwandte Begriffe

Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Leitstelle, Deeskalation, Sicherheitskonzept

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