Hintergrundbild §34a-Lexikon

StPO/StGB

StPO (Strafprozessordnung) und StGB (Strafgesetzbuch) regeln Strafverfolgung und Straftatbestände. Für Sicherheitsmitarbeiter sind besonders Jedermannsrechte, Rechtfertigungsgründe und typische Delikte im Objekt relevant. Maßnahmen sind stets verhältnismäßig umzusetzen, in Abstimmung mit Hausrecht, Datenschutz (DSGVO) und internen Vorgaben.

Wesentliche Normen (Auswahl)

Häufige Delikte im Dienst

Jedermanns-Festnahme (§127 Abs. 1 StPO)

Bei frischer Tat oder Verfolgung darf jedermann den Täter vorläufig festnehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität sonst nicht sofort feststellbar ist. Vorgehen: sichere Ansprache, mildestes Mittel, Polizei unverzüglich informieren, Dokumentation im Schichtbericht. Es besteht kein allgemeines Zwangs- oder Durchsuchungsrecht – Grenzen des Hausrechts beachten.

Notwehr, Nothilfe & Notstand (§§32–34 StGB)

Notwehr / Nothilfe (§32)

  • Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs (auch zugunsten Dritter).
  • Erforderliches und geeignetes Mittel wählen (mildestes wirksames Mittel).
  • Exzess vermeiden; Deeskalation bevorzugen.

Rechtfertigender Notstand (§34)

  • Abwägung: drohender Schaden vs. beeinträchtigtes Rechtsgut.
  • Nur, wenn Interessenüberwiegen & keine andere Abwendung möglich.
  • Nachweis & Dokumentation besonders wichtig.

Praxisleitfaden für Maßnahmen

  1. Lagebild erstellen, Eigensicherung priorisieren.
  2. Rechtsgrundlage klären: Hausrecht, §127 StPO, §32/34 StGB.
  3. Mildestes Mittel wählen: Ansprache, Abstand, Platzverweis, Begleitung.
  4. Polizei/Leitstelle frühzeitig informieren (Leitstelle).
  5. Dokumentation vollständig: Anlass, Maßnahmen, Beteiligte, Beweise (z. B. Video – DSGVO beachten).

Grenzen & Risiken

Grenzen

  • Keine hoheitlichen Befugnisse (z. B. Identitätsfeststellung zwangsweise).
  • Keine Durchsuchung ohne Einwilligung/akute Gefahr.
  • Verhältnismäßigkeit und Diskriminierungsverbot beachten.

Typische Fehler

  • Unklare Rechtsgrundlage bei Eingriffen.
  • Übermaß bei körperlicher Einwirkung.
  • Fehlende/verspätete Information an Polizei/Leitstelle.
  • Unvollständige Dokumentation.
Merksatz: Rechte kennen, Grenzen wahren, mildestes Mittel wählen, alles dokumentieren.

Verwandte Begriffe

Festnahmerecht, Notwehr, Nothilfe, Notwehrexzess, Hausrecht, Täteransprache, Leitstelle, Datenschutz (DSGVO)

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