Hintergrundbild §34a-Lexikon

Wachdienst

Wachdienst bezeichnet die präventive und reaktive Bewachung von Personen, Objekten und Flächen. Ziele sind Gefahrenabwehr, Schutz von Eigentum sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung auf Basis von Hausrecht, §34a GewO und BewachV. Einsatz und Maßnahmen richten sich nach Sicherheitskonzept und Dienstanweisungen.

Kernaufgaben

Einsatzarten

  • Objektschutz (stationär, Pforte/Empfang, Leitwarte)
  • Revier-/Streifendienst (mobil): Revierdienst
  • Intervention nach Alarm (Tür-/Fensterkontrollen, Lageklärung)
  • Veranstaltungsschutz (Ordnungsdienst, Events)

Rechtsgrundlagen & Grenzen

Kompakt

Abgrenzung zur Polizei

  • Wachdienst handelt auf Basis Privatrecht/Hausrecht
  • Keine hoheitlichen Befugnisse – mildestes Mittel nutzen
  • Polizei bei Straftaten/Gefahr im Verzug hinzuziehen

Qualifikation & Eigensicherung

Eigensicherung & Ausstattung

Prozesse & Kommunikation

Meldewesen

Do’s & Don’ts

  • Klar kommunizieren, neutral dokumentieren
  • Verhältnismäßigkeit beachten, keine Selbstjustiz
  • Bei unklarer Lage Verstärkung/Polizei anfordern

Checkliste (Start eines Dienstes)

  • Posten-/Objektplan gelesen, objektbezogene Dienstanweisung verstanden
  • Funk getestet, Notrufnummern/Ansprechpartner bekannt
  • Schlüssel/Transponder übernommen, Schlüsselmanagement protokolliert
  • Technik (WKS, Kamera, Beleuchtung) geprüft
  • Besondere Risiken (Brandlasten, Baustellen, VIP) notiert
Merksatz: Präventiv präsent – rechtlich sauber – verhältnismäßig handeln – lückenlos dokumentieren.

Verwandte Begriffe

Objektschutz, Revierdienst/Streifendienst, Interventionsdienst, Leitstelle, Sicherheitskonzept, Videoüberwachung, Vorfallmeldung, Schichtbericht

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